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Inhaltsangabe zur Rede von Arthur Graf von Posadowsky-Wehner
am 19. Juni 1899 vor dem Reichstag

 

Eine ruhige, objektive Erörterung, der hier zur Debatte stehenden Fragen, beginnt die Rede, habe ich in der Presse nicht gefunden. Es wird behauptet, wir wollen den deutschen Arbeiter die Koalitionsfreiheit formell Zusprechen, sie ihnen aber tatsächlich nehmen. "Diese Behauptung ist unrichtig … " Im Stil der historisch-logischen Argumentationsweise fährt er fort. Die Ansprüche der Arbeiter und ihr Selbstbewusstsein, wozu das allgemeine Wahlrecht beitrug, wachsen naturgemäß durch die zunehmende Wohlhabenheit. Wir [der Staat] wollen in die Verhältnisse nicht eingreifen. Wie die Syndikate ihrerseits die Preise der Waren durch Absprachen zwischen Koalitionären erhöhen, so koalieren unter Umständen auch die Arbeiter, um den Wert ihrer Arbeitskraft zu erhöhen. "Das sind die wirthschaftlichen Erscheinungen, gegen die sich nichts machen lässt .…" Im Rückblick auf die Arbeiterkämpfe am Tyne, bleibt nur festzustellen, "daß derartige Arbeiterkämpfe überhaupt eine zweischneidige Waffe sind." In einem "geordneten Staat", fordert Posadowsky, darf man von seinen Rechten nur Gebrauch machen, soweit "hierdurch das Recht eines Anderen nicht verletzt und somit in eine fremde Rechtssphäre nicht eingreift". Wenn ein Arbeiter sein Recht vertritt, kann er das "in einem Rechtsstaate nur nach dem Grundsatze: neminem laedit, qui suo jure utitur" tun, was so viel heißt, wie: "Wer von seinem Recht Gebrauch macht, verletzt niemand".

Zurufe. Wieder Unruhe im Saal. Rechts und links.
Der Präsident greift kurz ein. [2638]

Das politische Engagment des Bürger muss mit dem Staat und seiner Ordnung vereinbar sein. "Was ist Koalitionsfreiheit, meine Herren? Was ist überhaupt Freiheit?". Erneut Unruhe im Saal. "Warum sind "Sie so aufgeregt?", fragt Posadowsky. "…. wer das gute Recht für sich zu haben glaubt, hat auch den Muth zu Kaltblütigkeit." Er geht auf die Sozialdemokraten zu: "Ich finde hier in der führenden Zeitung der Sozialdemokratie eine recht interessante Auseinandersetzung." Darauf können wir uns durchaus beziehen. Auch "Wir wollen dem Arbeiter das volle Selbstbestimmungsrecht geben, unter welchen Bedingungen er arbeiten will oder nicht". Anschliessend erkundigt er sich bei der Opposition: "Was ist Koalitionsfreiheit, meine Herrn?" Freiheit ist zu tun, oder etwas zu lassen. - Erneut Zurufe von seiten der Sozialdemokraten. - "Die Koalitionsfreiheit ist jedenfalls die Freiheit, sich zu koaliren oder auch die Koalition abzulehnen." Aber wie weit sind die "Gewerksgenossen befugt, durch Nöthigung" ihre Kollegen, etwas zu tun oder zu unterlassen? Unter Bezug auf eine sozialdemokratische Zeitung hält er fest: "Wir wollen auch dem Arbeiter das vollkommen freie Selbstbestimmungsrecht geben." Nicht ungeschickt, wie er die Sozialdemokraten in die Enge treiben will. Sie sollen zwischen berechtigter Ausübung der Koalitionsfreiheit und einen "durch ein übertriebenes Selbstbewusstsein der betheiligten Arbeiterschaft hervorgerufenen Missbrauch derselben" unterscheiden. [2639]

Ohne das Recht, zu drohen den Arbeitern gegenüber, erscheint den radikalen Kritikern der Gesetzesvorlage, das Koalitionsrecht wertlos. Das sagt der "Vorwärts. In der vorliegenden Vorlage, das ist das Interessante, ist die bisherige Bestimmung der Gewerbeordnung, wonach die Drohung mit einer berechtigtern Handlung unter den Paragagraphen 153 fällt, aufgehoben.

Hernach verbeißt sich der Referent in den "Vorwärts" und die "Neue Zeit". Kritisiert, dass es nicht zulässig zu übergehen, "daß eine Drohung berechtigten Handlungen nicht mehr unter das Gesetz fällt". Was folgt daraus? "Daß sie nach Ihrer Auffassung der Koalitionsfreiheit auch das Recht für sich in Anspruch nehmen, mit unberechtigten Handlungen zu drohen." Jedenfalls ist im Gesetzesentwurf keine Handlung unter Strafe gestellt, die nicht entweder mit einer Drohung oder mittels körperlichen Zwangs erfolgt. Den Gipfel leistet sich ein im "Vorwärts" abgedruckte Äußerung, die bei Annahme der Vorlage unverhohlen mit Revolution droht. ".… der Drohung mit der Revolution, der sehen wir ruhig entgegen." An die Sozialdemokraten gewandt, die Referenz, seit 1891 machten sie große Fortschritte im Verhältnis von Arbeiterschaft und Staat. Aber was nicht geht, ist: "Der Staat sind wir; wir beschließen, was der Arbeiter zu fordern hat …" Zwangsrechte darf nur der Staat ausüben, nicht die Parteien. Seit 1869 [das Jahr als der Norddeutsche Bund die Gewerbeordnung erlässt] haben sich die Verhältnisse in Deutschland, geändert, verbessert. Die Industriezentren sind gewachsen und die Volksbildung wurde verbessert. [2640] "Wir sind der Ansicht, daß die Handlungen die wir in der Vorlage unter Strafe gestellt haben, auch strafwürdig sind, daß sie in einem geordneten Staate nicht geduldet werden können …." Damals sind auch Handlungen der Arbeitgeber unter Strafe gestellt worden, die ungesetzliche Mittel des Zwangs darstellen. Wie sie wissen, stellte seinerzeit 1891 der Abgeordnete Dr. phil. Max Hirsch (*1832), Abgeordneter der Fortschrittspartei, einen gleichgelagerten Antrag vor, der "aber vom damaligen Handelsminister Berlepsch für nicht annehmbar erklärt." Um zu zeigen, daß wir unparteiisch handeln wollen, "haben wir deshalb diese Bestimmung expressis verbis in das Gesetz aufgenommen". In England, berichtet die Royal Commission of Labour, untersagen die Gewerkvereine "das gemeinsame Arbeiten mit unorganisierten Arbeitern". Das verursachte vielerlei Störungen, weshalb die Commission die Gesetzgebung verschärfen will.

Ein großes Ärgernis der Gesetzesvorlage ist zweifellos das Postenstehen. Von den Sozialdemokraten wird dies als harmlos hingestellt. Alles ruhige, friedliche Leute, die an der Tür stehen, Beobachten, Erkundigungen einziehen, Rücksprache halten. "Nein, meine Herren, das Postenstehen, wie es vielfach angewendet wird, trägt den unzweifelhaften Charakter der Drohung und Einschüchterung in sich." Es soll eine physische Wirkung ausgeübt werden. [2641] Erneut nimmt er auf die englischen Verhältnisse Bezug. Die "Times" meldet am 21. Dezember 1898, der Court of Appeal hat das Streikpostenstehen für unerlaubt erklärt. Die letzte Instanz, die Entscheidung durch das House of Lords, steht noch aus. In der öffentlichen Debatte wurde oft behauptet, dass jede Drohung, jeder Zwang, jede Ehrverletzung strafbar ist. "Das ist ein Irrthum .…" Unter das Gesetz fallen nur Handlungen in Verbindung mit dem Koalitionsrecht. "Um den Terrorismus streikender Arbeiter einigermaßen zu bekämpfen, haben wir die Aufläufe ebenfalls "unter Strafe gestellt". Es ist ein "unerhörter Zustand", daß man Arbeitswillige auf Schiffe bergen, in Fabrikgebäuden sichern, daß man sie mit großen, Starken Polizeikolonnen beschützen muss. Die Aufläufe sind oftmals bestellt. Hunderte treten vor die Fabrikgebäude und stoßen schwere Drohungen gegen Ehre, Leib und Leben aus. Dieser "Terrorismus" soll gebrochen werden und wird unter Strafe gestellt. In diesem Zusammenhang wurde oft behauptet, daß damit jeder Streik unter Strafe gestellt würde.

"Auch das ist juristisch vollkommen unzutreffend." Schließlich sind doch eine Anzahl von Vergehen, die vom Amts wegen zu verfolgen sind. Vielfach sind auch die Schwarzen Listen mit Argument angegriffen worden, dass sie eine Disparität darstellen, "daß sie ein Ausdruck des Klassengegensatzes wären", indem man die Streikposten verbiete und die Schwarzen Listen nicht unter Strafe stellt. Letztere sind ein "manchmal sehr unglücklich gewähltes Mittel". Die Arbeiter erhalten, wendet Posadowsky gegen die Kritiker ein, nach der bestehenden Gesetzgebung dasselbe Recht. Sie können eine ihnen angebotene Arbeit ablehnen. Kapitän Boykott versagten sie, bei Androhung der Todesstrafe, das mittun. Dabei können sie kooperieren, sich mit anderen Arbeitern vereinen, woraus der Begriff "Boykott" entstand. "Also ganz dasselbe, was die Unternehmer thun, indem sie bestimmte Arbeiter ausschließen."

Das versetzt den Saal in "andauernde Unruhe links". Der Präsident ruft zur Ruhe auf. [2642]

"Den Sinn den die Sozialdemokratie der Koalitionsfreiheit giebt, können wir nicht akzeptiren; denn die Koalitionsfreiheit der Sozialdemokratie ist ein Januskopf mit zwei Gesichtern: das eine Gesicht gegenüber dem Staat und dem Arbeitgeber trägt die gesicherten Züge der Freiheit, das andere Gesicht zeigt aber Züge, absoluten Zwangs. Wir wollen durch dieses Gesetz herbeiführen, daß auch das Zwangsgesicht gegenüber den Arbeitern die Gesichtszüge gesicherter Freiheit enthält." Dann erinnert er Karl Marx, der gesagt hat, das nicht richtig wäre, diesen Staat auf einmal zur Explosion zu bringen; "man müsse allmählich einen neuen Staat in dem alten Staate gründen und wenn dieser Staat fertig wäre, die alte morsche Seele sprengen." Die Sozialdemokratie "trägt" "fast den Charakter" eines Körpers innerhalb des Staates. Sie verfügt über verbreitet Presse. Dabei erfahren sie nie was in anderen Zeitungen steht. Deshalb ist auch unmöglich, "an die Schaar von Arbeitern heranzukommen". Daneben unterhält "sie eine sehr gut organisirte Polizei (sehr richtig rechts), die ihre Füllhörner recht weit streckt." Mit dem Erlass habe ich ja selbst die Erfahrung gemacht. Auf welchen Umwegen sie diesen bekommen haben, will ich dahingestellt lassen.

Abermals Zwischenrufe. Es ertönt die Glock des Präsidenten.

"Die Herren haben ferner eine vollkommene Finanzverwaltung (sehr richtig" bei den Sozialdemokraten) und ein Steuersystem." "…. und zwar ein Steuersystem mit Zwangserhebung?" - Zurufe von den Sozialdemokraten.

"Leugnen Sie es doch nicht. Wir haben es ja gesehen, wir haben es aktenmäßig festgestellt!" - Wieder Zwischenrufe von den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.

Ein Arbeiter der seine Streikkarte nicht mit hat, der wird sofort aus dem Bau herausgeworfen, oder sämtliche Arbeiter legen die Arbeit nieder. "Das möchte sich die bürgerliche Gesellschaft doch überlegen, wenn sie zu diesem Gesetze Stellung nehmen." - Von rechts: sehr richtig.

"Die Sozialdemokratien hat eine verbreitet einflussreiche Presse, eine sehr gut organisirte Polizei, eine Steuerhebung, eine Finanzverwaltung." - Große Unruhe bei den Sozialdemokraten.

Und zu allem Überdruß wollen sie sich, "den widerstrebenden Elementen innerhalb der Arbeiterbevölkerung auch noch das Staathoheitsrecht der exekutive" anmaßen. Durch den Saal tönt das lachen der Sozialdemokraten.

"Weiter ist ihr Koalitionszwang nichts." Aus dem Saal ertönt Widerspruch.

"Meine Herren, sie lachen." "In ihren Blättern führten sie selbst aus, daß ohne Drohung kein Streik auszuführen ist." In der Anonymität der Presse sind viele sehr mutig. "Wenn es aber gilt, auf die Schanze zu steigen, da verschwindet mancher in des Waldes tiefem Dunkel und schweigt." - Von rechts "Bravo" und bei den Sozialdemokraten lachen.

"… ich hoffe, dass diese ernste Zeit auch ein starkes, muthiges Bürgerthum finden möge!" - Stürmische Zurufe aus den Reihen der Sozialdemokraten und lebhaftes Bravo von rechts. [2643]

 

Posadowsky-Wehner, Dr. Graf von: Rede. Reichstag. 96. Sitzung. 19. Juni 1899. In: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. IX. Legislaturperiode. V. Session. 1897/1898. Erster Band. Von der Eröffnungssitzung am 30. November 1897 bis zur 30. Sitzung am 1. Februar 1898. Von Seite 1 bis 789. Druck und Verlag der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 1898, Seite 2638 bis 2643

 

Autor:
Detlef Belau


Fassung: 2021

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