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Bericht über die Ausstellung von 2009
in der Mitteldeutschen Zeitung vom 31. Oktober 2009

Quelle: mz-Web.de


Verbrechen im Namen des Volkes

JUSTIZ Im Oberlandesgericht Naumburg dokumentiert eine Ausstellung die Rechtsprechung im Nationalsozialismus. Mit Tafeln sowie einem Begleitheft stellt eine Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse der Untersuchungen zur Region vor.

VON ALBRECHT GÜNTHER

Im Briefkopf die Zeile "Der Oberlandesgerichtspräsident", vor der abschließenden Unterschrift der Satz: "Es dürfte gerechtfertigt sein, ihn von der Rechtsanwaltschaft dauernd auszuschließen." Am 21. April 1933, bereits kurz nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler, besiegelte ein Schreiben an den preußischen Justizminister in Berlin das Schicksal des in Naumburg wohnenden Rechtsanwalts Dr. Artur Samter. Dieser hatte beim Naumburger Oberlandesgericht seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt beantragt und dazu ein entsprechendes Gesuch übermittelt. Wie anderen jüdischen Anwälten und Notaren war auch Samter, der zuvor in Berlin gewohnt hatte, wegen dessen kommunistischer Betätigung unter Berufung auf das am 7. April 1933 erlassene "Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" die Arbeitserlaubnis entzogen worden.


Samter und Sattelmacher

Unmissverständlich hebt OLG-Vizepräsident Walter Pistor in seinem Brief an den Minister dagegen hervor: "Ich schlage vor, die Zulassung des Rechtsanwaltes Dr. Samter beim Oberlandesgericht zurückzunehmen und ihm entsprechend zu bescheiden." Zwar war dies kein Richterspruch im juristischen Sinn, jedoch ein klares Berufsverbot. So konnte Samter, der 1934 aus der Haft entlassen wurde, auch nach seiner Rückkehr nach Berlin beruflich nicht mehr aktiv werden. 1942 folgte die Deportation nach Auschwitz, wo er am 17. Februar 1943 vermutlich ermordet wurde. In der Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus - Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes", die noch bis 18. Dezember im Oberlandesgericht Naumburg gezeigt wird, steht das Schicksal Artur Samters dem Paul Sattelmachers gegenüber.


Differenzierte Betrachtung

Letzterer wurde am 1. Juni 1933 als Präsident des Oberlandesgerichts berufen, trat 1937 der NSDAP bei und nahm am 23. und 24. April 1941 mit weiteren OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälten an der Konferenz des Reichsjustizministeriums in Berlin zum so genannten Euthanasie-Programm teil. Wie auch Samter starb Sattelmacher, dessen Entlassung aus dem Präsidentenamt im Januar 1945 von NSDAP-Funktionären gefordert worden war, offenbar keines natürlichen Todes. Nach seiner Festnahme durch die sowjetische Besetzungsmacht am 28. August 1945 kam er am 19. Juli 1947 im sowjetischen Speziallager Buchenwald zu Tode. Diese beiden Juristenkarrieren, so macht die Ausstellung mit Schautafeln sowie einer Video-Projektion dem Besucher deutlich, zeigen die beiden Pole der Justiz während der Nazi-Zeit. Dabei versuchen die Ausstellungsgestalter, eine möglichst differenzierte Betrachtung der jeweiligen Biografien vorzulegen. Deutlich wird dieses Bemühen auch im 48-seitigen Begleitheft, das zur Ausstellung erschienen und speziell dem Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg von 1933 bis 1945 gewidmet ist.


Antworten auf Fragen geben

Rund ein Jahr lang werteten die 17 Mitarbeiter einer von OLG-Richter Günter Handke geleiteten Arbeitsgruppe dazu Dokumente aus, besuchten Archive, sichteten Literatur. "Ziel der Ausstellung ist es zu fragen: Wie war es? Wie kam es dazu? Wie kann eine Wiederholung verhindert werden?", sagte OLG-Präsident Winfried Schubert während der Eröffnung der Dokumentation. Im Vorwort der Broschüre stellen die Herausgeber, auch in Bezug auf das Naumburger Gericht, fest: "Im NS-Staat war das Recht ein Instrument der Verfolgung und Vernichtung. Die große Mehrheit der Juristen wirkte aktiv daran mit, den ausschließlichen Herrschaftsanspruch des NS-Regimes durchzusetzen und bestrafte jeden Widerstand, jedes abweichende Verhalten hart. Hohe Freiheitsstrafen und Tausende vollstreckter Todesurteile belegen das." In der Ausstellung wird dieses drastische Vorgehen am Beispiel zahlreicher Opfer deutlich. So muss sich der 1909 in Schkölen geborene Walter Gutmann, der von 1925 bis 1935 in der Kapelle Otto Wedler in Schkölen und in der Kulturkapelle Bad Sulza als Musiker engagiert ist, 1942 vor dem Sondergericht in Halle wegen zahlreicher Fahrraddiebstähle verantworten. Auf Basis der "Volksschädlingsverordnung" und der Einordnung als "Gewohnheitsverbrecher" spricht das Gericht das Todesurteil aus, das schließlich am 11. Dezember 1942 vollstreckt wird. In der Ausstellung sind weitere Schicksale dokumentiert, die ebenfalls - trotz geringer und nicht bewiesener Vergehen wie dem vermeintlichen Diebstahl einer Geldbörse - mit der Todesstrafe enden. In ihrer Verlassenheit waren die Opfer - wie die zweite Video-Projektion eindrucksvoll unterstreicht - der in markigen Leitsätzen formulierten nationalsozialistischen Justiz schutzlos ausgesetzt. Allerdings gab es auch einige Ausnahmen, in denen sich Juristen den Nazi-Vorgaben widersetzen. So Lothar Kreyssig, der sich wohl als einziger Vormundschaftsrichter weigerte, die Tötung oder Unfruchtbarmachung von Menschen, die von den Nationalsozialisten wegen ihrer Behinderung als "unwertes Leben" eingestuft worden waren, durch ein richterliches Urteil zu legitimieren.


Sohn Lothar Kreyssigs begrüßt

"Zu einer solchen Haltung gehörte großer Mut", unterstrich Günter Handke während der Eröffnungsveranstaltung, zu der auch Jochen Kreyssig begrüßt werden konnte. Der heute in Havelsee wohnende Sohn Lothar Kreyssigs hat die Gestaltung der Ausstellung mit zahlreichen Angaben zu seinem Vater unterstützt, wie er unserer Zeitung sagte. Wie aus dem Text "Erbgesundheitsgerichte in Naumburg" des Begleithefts hervorgeht, wurden im Bezirk der beiden in Naumburg ansässigen Erbgesundheits-und Erbgesundheitsobergerichte zwischen 1934 und 1944 in insgesamt 1 762 Verfahren 1 494 Unfruchtbarmachungen angeordnet. Wie auch Lothar Kreyssig versuchte der seit 1935 am Landgericht Naumburg tätige Albert Snyder durch möglichst milde Strafen die von den Nazis vorgegebenen Erwartungen auszuhöhlen. "Auch in den Prozessen wegen ´Plünderns´ nutzten Snyder und seine Beisitzer ihren Ermessensspielraum zugunsten der Angeklagten. Sie legten derart detailliert dar, warum sie den von der Anklage vorgebrachten Tatbestand für nicht erfüllt erachteten, dass selbst der Oberstaatsanwalt das Urteil gegenüber dem Reichsjustizministerium verteidigte", heißt es dazu im Begleitheft zur Ausstellung. Michael Viebig von der Gedenkstätte Roter Ochse Halle, der ebenfalls zur Arbeitsgruppe gehörte, sagte während der Präsentation der Dokumentation: "Mitunter ist aus den Akten nicht mehr erkennbar, ob ein Richter bewusst milde urteilte. Zu bedenken ist allerdings, dass sich 70 Prozent der Richter im mitteldeutschen Raum in der Rechtsprechung auf formale Standpunkte zurückzogen." Dem steht allerdings die von Winfried Schubert genannte Zahl gegenüber: "Im Naumburger Amtsbezirk gehörten 80 Prozent der Richter und Staatsanwälte der NSDAP an."


Blick auf Kommunistenprozesse

Breiten Raum in der Ausstellung sowie im Begleitheft nehmen die vom Kammergericht Berlin in Naumburg am Oberlandesgericht sowie am Landgericht am Kramerplatz anberaumten "Kommunistenprozesse" ein. Die größten Prozesse gegen Mitglieder der KPD aus der Region Naumburg fanden am 13. und 18. Juni 1935 statt. Dagegen urteilte das Kammergericht gegen Mitglieder einer illegalen Gruppe der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) aus Naumburg am 23. Dezember 1935 in Berlin. Dargestellt werden die Schicksale von Erich Tatzel (1903 -1976), Paul Hein (1897-1973), Max Roemer (1902-1958) sowie Rudolf Puschendorf (1910-1943). Roemer hatte eine aus neun Mitgliedern bestehende illegale Gruppe der SAP geleitet und Druckschriften verbreitet. In Berlin wurde der Finanzamtsangestellte 1935 vom Kammergericht wegen "Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens" zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Vier weitere SAP-Mitglieder - Anna und Karl Possögel, Erich Rußwurm und Werner Krause - erhielten im selben Prozess ebenfalls Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen.


Vom Zuchthaus in Schutzhaft

Erich Tatzel dagegen gehörte der Naumburger KPD-Organisation an. 1935 wurde er vom Kammergericht wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Ende 1942 kam er aus dem Zuchthaus Amberg frei, jedoch nahm ihn die Staatspolizeidienststelle Halle sofort in Schutzhaft. Später wurde er in das Konzentrationslager Dachau gebracht, wo er bis 1945 verblieb.


Autor:
Albrecht Günther

2011

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