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Verrat an den Kranken und Behinderten

 

Die Gesamtzahl der im Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 bis 1944 eingeleiteten Sterilisationsverfahren wird auf 480 000 bis 530 000 geschätzt. 100 000 psychisch Kranke und 5 000 Jugendliche und Kinder mit Behinderungen werden in den Anstalten von Bernburg, Sonnenstein bei Pirna, Hadamer, Brandenburg und Hartheim/Linz ermordet. Bis heute sind die meisten Opfer unbekannt. Die Ziele dieser Gesundheits- und Bevölkerungspolitik, ihre gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen sind mittlerweile für Deutschland gut erforscht (siehe Kurt Nowak 1977, Til Bastian 1981, Achim Thom 1983, Ernst Klee 1983, 2004, 1986, Heidrun Kaupen-Haas 1986, Klaus Dörner 1988, Hans-Walter Schmuhl 1987, Götz Aly 1987, Norbert Frei 1987/2001, 162-174, Boris Böhm / Thomas Schilter 2004).

 

 

Erschaffung des rechtwinkligen Menschen

Infolge der Pauperisierung und Deprivation von bedeutenden Teilen der arbeitenden Klasse und des Mittelstandes, bedingt durch Krieg, Hyperinflation, Wirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit, nehmen nach 1918 sozial bedingte Krankheiten, wie Alkoholismus, Rauschmittelmissbrauch, Tuberkulose oder Depressionen stark zu. Um die daraus resultierende Bedrohung des Gesundheitssystems dem Bürger zu veranschaulichen, offeriert das Naumburger Tageblatt desöfteren speziell ausgewählte statistische Angaben. Eine Veröffentlichung von 1936 enthält folgende Angaben: An Tuberkulose sind etwa eine Million Personen erkrankt. Die Geschlechtskrankheiten wachsen jährlich um eine 1/4 Million. 1925 registrierte man bei der Gebrechlichenzählung 33 000 Blinde, 45 000 Taubstumme und 460 000 Personen mit erheblichen geistigen Einschränkungen. Zusammen stellt diese eine wirtschaftliche Belastung dar, argumentiert die Zeitung, die viel zu hoch ist und das Gesundheitswesen nicht mehr tragen kann. Deshalb muss jetzt der Volkskörper gereinigt und die krankhaften Erbanlagen allmählich ausgerottet werden. Dazu greift die Gesundheitsversorgung auf Methoden und Verfahren der Eugenik und Vererbungslehre, Verwahrung, Asylierung, Zwangsunfruchtbarmachung, Rassenhygiene und Ausmerzung zurück. Mitwirken tun daran, dass Staatliche Gesundheitsamt, die NS-Schwesternschaft, die Richter am Erbgesundheitsgericht, Amtsärzte Gutachter und nicht zuletzt das Rasseamt der NSDAP-Kreisleitung. "Der Blutstrom des deutschen Volkes müsse klar weitergegeben werden," fordert NSDAP-Kreisleiter Friedrich Uebelhoer am 2. September 1936 zur Einweihung des Staatlichen Gesundsheitamtes Naumburg, "damit ein deutsches Geschlecht entsteht, dass rechtwinklig an Leib und Seele ist."

 

 

Ideologische Implantierung

Zur moralischen und gesetzgebenden Vorbereitung und Durchführung eugenischer Massnahmen, Zwangssterilisationen und Euthanasie leisteten Rasseideologen, Wissenschaftler, Juristen, Journalisten, Politiker und Literaten wichtige Beiträge. Joseph Arthur de Gobineau (1816-1882) erhebt 1855 im Essay über die Ungleichheit der Menschenrassen (Essai sur l'inégalité des races humaines) die Rasse in den Status der treibenden Kraft der Weltgeschichte. Huston Stuart Chamberlain (1855-1927) erblickt in den Ariern die hochwertigste Rasse. Gegen Ende des Jahrhunderts diffundierte der Rassismus in die politische Elite des Landes und wird zu einem konstitutiven Element ihrer Weltanschauung. Wilhelm II. "verlor keine Gelegenheit," referiert 2002 (212) John C. G. Röhl , "die Notwendigkeit einer germanischen Rasse zu proklamieren." Zuvor entfaltete sich bereits um Eugen Dühring (1833-1921) und Adolf Stoecker (1835-1909), Führer der Christlich-Sozialen Arbeiterpartei im Preussischen Abgeordnetenhaus, ein rassisch begründeter Antisemitismus. Der Kampf gegen die Juden war zu einem Kampf von Rasse gegen Rasse geworden. Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz überbrachten 1923 im Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene dem deutschen Volk die Botschaft vom letzten Hort der nordischen Rasse. Das zerschundene deutsche Nationalbewusstsein nahm es nach dem verlorenen Krieg und Versailler Vertrag dankbar auf. Die Institutionalisierung der Rassenhygiene schreitet schnell voran.

 

Der Eid des Hippokrates  (Auszug)

".... Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.

Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.    ....

In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.

Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“

Hippokrates von Kós um 460 bis 370 v. Chr.

 

Francis Galton (1822-1911) überträgt die Prinzipien der Evolution auf den Menschen, um die Minderwertigen zu selektieren und den höherwertigen Menschen zu züchten. Um die Jahrhundertwende entdeckten Hugo de Vries, Carl Correns und Erich von Tschermak die Vererbungsregeln von Gregor Mendel wieder. Im Klima der Technik- und Wissenschaftseuphorie entstanden in der Öffentlichkeit völlig übertriebene Hoffnungen zu den Möglichkeiten der (Menschen-) Züchtung.

Alfred Ploetz (1860-1940) prägte 1895 in Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen den Begriff der Rassenhygiene und gründete später die Gesellschaft für Rassenhygiene.

1923 erhält der Mediziner und Hygieniker Fritz Lenz an der Universität München den ersten Lehrstuhl für Rassenhygiene in Deutschland. Unter Ernst Rüdin gründet sich 1924 das Kaiser-Wilhelm Institut für Genealogie und Demographie der deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie (DFA) in München. In Berlin entsteht 1927 das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik mit Eugen Fischer, Otmar von Verschuer und dem Jesuitenpater Hermann Muckermann. Hans F. K. Günther (1891-1968) schraubt mit seinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen den Rassen-Gedanken in neue Höhen. Gegen den Willen der Universität Jena trägt ihn 1930 Thüringens Minister Wilhelm Frick (NSDAP) einen Lehrstuhl für Sozialanthropologie an. Von Berlin aus hämmerte Eugen Fischer (1874-1967), seit 1933 auch Rektor der Berliner Universität, die Idee von "Volk und Rasse" in die Hirne.

Paul Schultze-Naumburg erweitert die Kriterien der Selektion um die Schönheit. Ihn bekümmert, dass sich die Menschen in der Industriegesellschaft des 19. Jahrhundert immer mehr von den "lebensgesetzlichen Grundlagen" entfernen. Wenn die Zuchtgesetze ausser Acht gelassen werden, entsteht die "Entnordung", was gefährlich und folgenreich ist, weil die Zahl der Erbkranken stark ansteigt und eine "verderbliche Versippung mit fremdartigen" erfolgt. "Das Abendland", warnt er 1937 in Nordische Schönheit, "büßte mehr und mehr an Lebensschönheit ein, weil ihm der Wille zu dieser Schönheit abhandengekommen war." Deshalb muss endlich die Schönheit des Menschen, stets als leibliche Vollkommenheit verstanden, "Wegweiser und Berater bei der Hinaufzüchtung" des Geschlechts sein. Dies erfordert die Notwendigkeit der Siebung und Auslese. Als Vorbedingungen gelten ihm "Gesundheit und Frische, die sich unverkennbar im Erscheinungsbilde kundtun". Auf die Ausmerz-Liste setzt der Hofarchitekt des deutschen Kronprinzen alle, "die sich als untauglich für den Lebenskampf erweisen", Verkrüppelte, Feige, Faule, Vagabunden und Schädlinge.

 

 

Normative für ein sadistisches Werk

Um das sadistische Werk der Rassenlehre und des Sozialdarwinismus auszuführen, dessen waren sich ihre Ideologen und Anhänger durchaus bewusst, müssen die Gefühle des Mitleids und der bedingungslosen Achtung des menschlichen Lebens aus der gesellschaftlichen Moral eliminiert oder durch irgendeine eine Form gesellschaftlicher Schizophrenie ausgehalten und hingenommen werden.

 

Friedrich Nietzsche: Fröhliche Wissenschaft
(1882 / 1887)


"Zu einem Heiligen trat ein Mann, der ein eben geborenes Kind in den Händen hielt. "Was soll ich mit dem Kinde machen?", fragt er, "es ist elend, missgestaltet und hat nicht genug Leben, um zu sterben." "Töte es", rief der Heilige mit schrecklicher Stimme, "töte es und halte es dann drei Tage und drei Nächte lang in deinen Armen, auf dass du dir ein Gedächtnis machest - so wirst du nie wieder ein Kind Zeugen, wenn es nicht an der Zeit für dich ist, zu zeugen." Als der Mann dies gehört hatte, ging er enttäuscht davon; und viele tadelten den Heiligen, weil er zu einer Grausamkeit geraten hatte, denn er hatte geraten, das Kind zu töten. "Aber ist es nicht grausamer, es leben zu lassen?" sagte der Heilige."

 

An hierfür geeigneten moralischen Narrativen werkelten gegen Ende des 19. Jahrhunderts viele herum, zum Beispiel Friedrich Nietzsche in Die Fröhliche Wissenschaft (1882) mit der Parabel vom missgestalteten Kind. Gott ist tot, verkündet der Meisterdenker im Aphorismus 108 und 343. Nachdem er zu Grabe getragen, bricht das Dionysische, die grausame Enthemmung als eine dunkle Urkraft durch.

Sozialdarwinisten, Rassenhygieniker und -anthropologen fürchten, dass die Fortpflanzung der Hochwertigen durch die Therapiefortschritte der modernen Medizin und das staatliche Sozialwesen behindert wird. Zur Förderung der Wissenschaft lobt 1900 Friedrich Alfred Krupp (1854-1902) ein Preisausschreiben mit der Frage aus:

Was lernen wir aus den Prinzipien der Deszendenztheorie in Beziehung auf die innenpolitische Entwicklung und Gesetzgebung der Staaten?

Den mit 30 000 Mark Prämie dotierten den Wettbewerb gewinnt Wilhelm Schallmayer (1857-1919) mit der Schrift

Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker.

Als Kehrseite der Möglichkeit aufsteigender Stammesentwicklung diagnostizierte er eine "Entartungsgefahr", was nun Eingang in die eugenischen Betrachtungen findet. Der preisgekrönte Erfinder des Begriffs "Rassenhygiene" erklärt, dass die Sozialpolitik nicht länger kontraselektorisch vorgehen darf.

Der Öffentlichkeit agierte man dies als den Weg zum Glück an. Wobei sich die Experten früh darüber im Klaren waren, dass Eugenik, Rassenpflege und Vererbungslehre dies nicht leisten können. Sie wußten um die Zuammenhänge, die 1903 Doktor Wilhelm Schallmayer in Staatswissenschaftlichen Studie auf Grund der neueren Biologie (1903, 238) erklärt:

"Das Glück aller ist übrigens schon dadurch ausgeschlossen, dass nicht nur zum Fortschritt, sondern auch zur Erhaltung der menschlichen Gattung auf der erreichten Höhe Selektion unerlässlich ist, d.h. Ausschluss einer grossen Anzahl von Individuen von der Fortpflanzung."

1895 stellt Adolf Jost (1874-1908) in der Schrift Das Recht auf den Tod die Frage:

"Was konsumieren oder schaden die 999 Sterbenden und was produziert der eine Genesende?".

Wenn der Staat im Krieg eh die gesündesten und lebensfähigsten Existenzen vernichtet, wie steht es denn darum, "wenn wir uns einmal entschliessen, den unheilbaren Kranken den Tod zu gewähren." Noch im Ersten Weltkrieg kommt es zur Debatte über die Ausbreitung der Eugenik und Verkürzung "lebensunwerten Lebens" (Euthanasie).

Der Psychiater Alfred Erich Hoche und der Jurist Karl Binding eröffnen 1920 mit

Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens

den Weg zur Tötung Schwachsinniger, unheilbar Kranker und Schwerstbehinderter. Das Unmoralische beginnt damit, dass die Strafbarkeit der Tötung in die Brechung des fremden Lebenswillens eingelassen betrachtet wird. Existiert kein Lebenswillen, dann besteht auch kein Recht auf Leben. Anders gesagt, wenn die Betreffenden weder einen Willen zum Sterben noch zum Leben haben, ist es keine Straftat, ihnen das Leben zu nehmen. Die Einwilligung kann kommissionell erhoben werden und über die Freigabe des lebensunwerten Lebens kann ein Ausschuss befinden. Der Staat, so die ideologische Erklärung, womit die eigentlichen ökonomischen Motive der Abschaffung der Ballastexistenzen verschleiert, funktioniert dabei wie ein Organismus und stösst die wertlos gewordenen Teile aus. Jedenfalls regte dies die rassenbiologischen und -eugenischen Phantasien der Bevölkerungsplanung an. Wie schön könnte die Welt sein, wenn die "tunlichste Verhütung lebensunwerten Lebens durch operative Massnahmen" allen Verbrechern, Geistesschwachen, Taubstummen und Krüppeln die Fortpflanzung verwehrte, fragt ehemalige Bezirksobertierarzt Gustav Emil Boeters (1869-1942) aus Zwickau. Vermittels Eingaben an Behörden und Denkschriften erreichte der "Reformator von Zwickau" (Vorwärts, Berlin) 1925, obwohl noch keine gesetzliche Regelung existierte, die Durchführung von Sterilisationen am staatlichen Krankenhaus und bei niedergelassen Medizinern an über sechzig Menschen beiderlei Geschlecht.

Wohl widersetzten sich einige Ärzte und Intellektuelle den Zwängen und der Scheinmodernisierung, zum Beispiel 1929 die vom SPD-Politiker und Allgemeinmediziner Julius Moses (1868-1942) redigierte Zeitung Der Kassenarzt. Den Trend zum eugenischen Denken und den in der Gesundheitspolitik, Sozialmedizin und Bevölkerungsplanung umsichgreifenden Sozialdarwinismus, deren erklärtes Ziel es war, den neuen Menschen herbeizuselektieren, konnten sie nicht aufhalten.

In Nürnberg tagt am 26. bis 30. August 1931 die Generalversammlung der Katholiken Deutschlands. Professor Doktor med. et. phil. Baron spricht zum Thema Biologie und Politik. Für ihn ist die Fortpflanzung von Trägern schwerer körperlicher oder seelischer Minderwertigkeiten für die Volksgemeinschaft unerwünscht.

Auch die evangelische Kirche verrät die Kranken und Behinderten (vgl. Dörner 1988, 31). Friedrich von Bodelschwingh (1877-1946), eigentlich ein Gegner der Tötung des unwerten Lebens, stellt seine Anstalt als scharfes Schwert gegen die Untermenschen und Minderwertigen in der Hand des himmlischen Meisters zur Verfügung.

 

 

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

1892 führt August Forel (1865-1921) die erste Sterilisation durch. Sein Ziel ist es, den defekten Untermenschen als Träger schlechter Keime allmählich zu beseitigen. Heinrich Albers-Schönberg (1848-1931) entdeckt 1903, dass man hierzu Röntgenstrahlen einsetzen kann. 1907 erfolgt in Indiana, und später in 23 weiteren Bundesstaaten der USA die gesetzlich abgesicherte Indikationsstellung zur Sterilisation. In Schweden, Dänemark und Finnland blieben gesetzliche Grundlagen der Eugenik bis in die 60er, zum Teil sogar bis Ende 70er Jahre des vorherigen Jahrhunderts erhalten. Wenn damals andere Staaten ebenfalls die Sterilisation praktizierten, stand sie hier jedoch in keinem inneren Zusammenhang mit der Rassen- und Eliteideologie des Nationalsozialismus. Dies gab den Begriff der Volksgesundheit in Deutschland seine besondere Prägung. Zu deren Sicherung und Verbesserung ist nach Expertenmeinung die Sterilisation ein probates Mittel. Eng verknüpft ist damit die Hoffnung, eugenische Massnahmen und Zwangsterilisationen könnten die Kosten im Gesundheitswesen senken.

Frühzeitg paktieren in Deutschland die Sozial- und Gesundheitspolitik mit dem Sozialdarwinismus, Eugenik und Vererbungslehre. Sozialhygieniker Alfred Grotjahn (1869-1931) unterbreitet 1908 in der Schrift "Krankenhauswesen und Heilstättenbewegung im Lichte der sozialen Hygiene" den Vorschlag, Tuberkulöse, Verkrüppelte, Trunksüchtige, Invalide, Epileptiker, Arbeitsscheue, Taube und Blinde abzusondern und in speziellen Anstalten unterzubringen. Der SPD-Reichstagsabgeordnete (1921-1924) tritt In seinem 1926 erschienenen Buch "Hygiene der menschlichen Fortpflanzung" für die "planmäßige Ausmerzung durch Verwahrung und Zwangsunfruchtbarmachung" als eugenische Maßnahme ein. Er verlangt die "Reinigung der menschlichen Gesellschaft von Kranken, Hässlichen und Minderwertigen".

 

Rundfunkrede
von Artur Gütt (1891-1949)

vom 26. Juli 1933
zum
Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses

Hier hören
(3:14 Minuten, mp3).

Bereits 1924 trat Gütt mit Plänen für eine radikale Rassen- und Bevölkerungspolitik an die Öffentlichkeit. Unter den Nationalsozialisten wurde er Abteilungsleiter für Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, Präsident der Staatsakademie des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Potsdam und Chef des Amtes für Bevölkerungspolitik und Erbgesundheitslehre im Stab des Reichsführers SS (1935). Er verfasste das Gesetz zusammen mit Ernst Rüdin.

 

Arthur Gütt (1891-1949), 1924 Kreisführer der Deutsch-völkischen Freiheitsbewegung, plant bereits eine radikale Rassen- und Bevölkerungspolitik. In Zwickau, meldet am 18. Februar 1925 der sozialdemokratische Vorwärts (Berlin), werden Menschen operiert, deren Fortpflanzung im Interesse der Rasse "unerwünscht sein muss". Hier wagte sich ein "abgebauter Bezirksobertierarzt" an die Verwirklichung der rassenbiologisch und eugenisch ungeheuer wichtigen Fragen heranzugehen, indem er Menschen operierte, "deren Fortpflanzung im Interesse einer Verbesserung der Rasse unerwünscht sein müssen". Er tötete nicht, sondern verhinderte das lebensunwertes Leben gezeugt wird.

Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten geht es zügig auf dem Weg zum "gesunden Volk" voran. Arthur Gütt wird Abteilungsleiter für Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern, Präsident der Staatsakademie des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Potsdam und Chef des Amtes für Bevölkerungspolitik und Erbgesundheitslehre im Stab des Reichsführers SS (1935). Zusammen mit Ernst Rüdin (1874-1952) verfasste er das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, das am 1. Januar 1934 in Kraft tritt. Es ist "ein bedeutungsvoller Schritt für die Zukunft unseres Volkes", heisst es im Vorwort zur ersten Auflage, weil "grundsätzlich neue Wege zur Rettung unseres Volkes" beschritten.

 

Warum das fand Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und später die Euthanasie bei der Bevölkerung, der Kirche und den Intellektuellen so eine breite Akzeptanz?

[1.] Das die Gesellschaft dominierende Menschenbild gerät in den Strudel der Rassenideologie. Dies äussert sich in unklaren Vorstellungen über die Möglichkeiten der Eugenik und Vererbungslehre in der medizinischen Therapie. "Bevölkerungsstatistiker, Arbeit- und Ernährungswissenschaftler, Anthropologen, Humangenetiker, Mediziner und die anderen Experten der Industriezivilisation waren weit mehrt als Erfüllungsgehilfen der Politik: Sie benannten das jeweils Machbare." (Frey 1989,167) Weite Kreise der Bevölkerung sind einer Wissenschafts- und Expertengläubigkeit verfallen. Wie sonst kann der Vorwärts aus Berlin beispielsweise Paul Schultze-Naumburg zum 60. Geburtstag gratulieren und seine Frühwerke, etwa zur Baukultur, des weiblichen Körpers oder der Frauenkleidung, loben, ohne etwas gegen "Kunst und Rasse" (1928) und die völkisch-rechtskonservative Wende des Architekten, Malers und Kulturkritikers einzuwenden? Es mangelt den Menschenbild an einer klaren humanistischen Grundorientierung.

[2.] Das Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses ist Ausdruck des politischen Willens und der weltanschaulichen Überzeugungen der NDSAP. "Die Sterilisation ist das beste Mittel," behauptet Gauleiter Rudolf Jordan 1934,

"die Menschheit von ihren missratenen Exemplaren, Degenerierten, Geisteskranken und erblich belasteten Verbrechern zu befreien." (Brandt 2004)

Das Naumburger Tageblatt unternimmt große Anstrengungen, um es der Öffentlichkeit als

"eine Forderung der nationalsozialistischen Weltanschauung"

und

"bahnbrechendes Gesetz"

vorzustellen.

Die Einführung des Gesetzes über die Verhütung erbkranken Nachwuchses bereitet eine stabsmässig geplante und umfassend angelegte Pressekampagne vor. Sie stanzt die Begriffe Defektmenschen, Nebenmenschen, Ballastexistenzen oder leere Menschenhülsen in die Köpfe. Der Bürger wird mit Tataren-Nachrichten konfrontiert, die das Gesundheits-und Sozialsystem als unbezahlbar erscheinen lassen, also seine Funktionsweise bedrohen. Scheinheilig fragt die Presse:

Könnte uns vielleicht die medizinische Versorgung der physisch und psychisch Geschädigten eines Tages überfordern?

 

Die Wissenschaft, berichtet das Naumburger Tageblatt 1934, beziffert die Zahl der Personen, die das Gesetz zur Verhütung des Erbkranken Nachwuchses als Erbkrankheiten aufzählt, folgender Höhe:

Angeborener Schwachsinn
200 000 Menschen

Schizophrenie
80 000 Menschen

Manisch-depressives Irrsein
 20 000 Menschen

Epilepsie
60 000 Menschen

Veitstanz
600 Menschen

Erbliche Blindheit
 4 000 Menschen

Erbliche Taubheit
16 000 Menschen

Schwere körperliche Missbildung
20 000 Menschen

Erblicher Alkoholismus
10 000 Menschen

_______________

410 600 Menschen

===============

Aus: Was kostet die Unfruchtbarmachung? "Naumburger Tageblatt." Naumburg,
den 3. Januar 1934

 

[3.] Die Kampagne zur Einführung des Gesetzes über die Verhütung erbkranken Nachwuchses stüzt sich vor allem auf ökonomische Argumente. Die Stadtzeitung rechnet vor, was die Sterilisation von körperlich oder geistig behinderten Menschen kostet. Sie belaufen sich auf 20 RM [Reichsmark] für den Mann und 50 RM für die Frau. Auf 200 000 Männer gerechnet würden die Kosten von etwa 4 Millionen RM entstehen, für 200 000 Frauen etwa 10 Millionen Reichsmark. "Diese 14 Millionen bedeuten natürlich zunächst eine Sonderlast in den ersten Jahren, in denen die Sterilisation erfolgt."

"Aber der Aufwand trägt so reiche Zinsen, wie noch nie ein Kapital getragen hat",

erklärt das Naumburger Tageblatt am 3. Januar 1934. Denn die Kosten für die Pflege und medizinische Versorgung der körperlich und psychisch Geschädigten sind enorm. "Man denke nur an die Paläste," schreibt das Naumburger Tageblatt am 3. September 1936, "die geschaffen wurden, um hoffnungslos Geisteskranke zu bewahren … ".

Die meisten Bürger erliegen der Manipulation durch die nationalsozialistische Sparpolitik. Ihnen erscheinen die Sterilisierung und schließlich die Tötung geistig schwer geschädigter Menschen als ein generöses Angebot der NS-Medizin.

Wie weit das ökonomische Denken die öffentliche Moral und vor allem die Dienststellen der Kommunen und Länder erfasst, offenbart recht anschaulich ein Schnellbrief des Preußischen Ministers des Inneren vom 19. September 1933 an die Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten und Staatspolizei (Stapo) zur Nachprüfung der gemäß § 1 der Notverordnung vom 28. Februar 1933 erlassenen Schutzhaftanordnung, wo es heißt:

"Von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen werden desöfteren Anträge auf Verhängung der Schutzhaft gegen Entmündigte, Rauschgiftkranke und andere der Wohlfahrt  zur Last fallende Personen gestellt. Diese Anträge entspringen offensichtlich dem Bestreben, die Gemeindefinanzen zu entlasten."

Nach der Machtübernahme des Faschismus werden die Pflegesätze für die psychiatrischen Anstalten drastisch gesenkt. Reichsminister Frick fordert am 28. Juni 1933 vor dem Sachverständigen-Beirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik, die Ausgaben für Asoziale, Minderwertige und hoffnungslose Erbkranke herabzusetzen. Dabei macht er die Rechnung auf, daß der Geisteskranke 4 Reichsmark, der Verbrecher 3,50 Reichsmark, der Krüppel und Taubstumme 5-6 Reichsmark Kosten pro Tag verursacht.

1937 kündigt das Krankenhaus Naumburg (Humboldtstraße 31) unter Abkehr vom Grundsatz der Barmherzigkeit, gebündelt mit dem Willen zur strafferen ökonomischen Führung, den Krankenpflegevertrag mit der Schwesternschaft des Evangelischen Bundes und überträgt die Aufgabe der freien Schwesternschaft der NS-Volkswohlfahrt. Ihr Personal tritt den Dienst am 1. Juli 1937 an. Doktor med. Ernst Walchshofer, geboren 6. Juli 1901, SA-Sturmbannführer, NSDAP-Mitglied, freut sich, wie er 1937 wissen lässt, auf seine Aufgaben als ärztlicher Direktor im Krankenhaus Naumburg, weil hier, nur nationalsozialistische Schwestern tätig sind. Die Krankenpflege erfolgt jetzt nach nationalsozialistischen Grundsätzen, hört der Bürger im März 1938 aus dem Rathaus. Sie baut auf eine "lebensnahe und volksverbundene Gesundheitsführung", vor allem aber auf eine "straffe Verwaltungsführung". Gemeint war damit die fortschreitende Ökonomisierung der Krankenversorgung, zur deren Mitteln auch die Auslese, Sterilisation, Euthanasie und erbbiologische Begutachtung - zum Beispiel in der Psychiatrie - gehören.

[4.] "Das Sterilisationsgesetz der Reichsregierung", schreibt Doktor Franz Hochberg am 31. August 1933 im Naumburger Tageblatt, ".... hat wohl wie noch kein anderes Gesetz in der gesamten Kulturwelt Aufmerksamkeit erregt."

"Die Ausmerze der Minderwertigen",

triumphiert Paul Schultze-Naumburg in Kunst und Rasse (1935, 5),

"ist nicht mehr eine lebensferne Ideologie, sondern wurde in der Gesetzgebung verankert und somit Wirklichkeit."

"Die Praxis der gesellschaftssanitären "Ausmerze" war kein zufälliges Nebenprodukt der Politik des Dritten Reiches, sondern eines ihrer wichtigsten Felder. Ihre Durchschlagskraft beruhte auf der Verschränkung von wissenschaftlicher Modernität, sozialtechnischer Rationalität und reaktionär-utopischen Zielstellungen." (Norbert Frei 1987/2001, 166)

 

Aufgaben, welche dem Seelsorger aus dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 erwachsen.

Aus: Kirchliche Amtsblatt der Kirchenprovinz Sachsen Nummer 16, Magdeburg, den 16. Juli 1934, Seite 144-146

Text

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[5.] Auch die evangelische Kirche wirbt um Verständnis und Mitarbeit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Das Kirchliche Amtsblatt der Kirchenprovinz Sachsen unterrichtet 1934 seine Leser:

"Es muss unseren Gemeinden auch immer mehr und mehr zum Bewusstsein gebracht werden, dass nur der sittlich Starke ein Recht auf Familiengründung und Fortpflanzung hat."

Im Deutschen Reich entstehen jetzt 1 700 Erbgesundheitsgerichte (EGG) und 27 Gesundheitsobergerichte, deren Ziel die biologische Bestandaufnahme und Auslese ist. Nach § 1 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ist die Zwangssterilisation medizinisch indiziert bei Personen mit angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung und schwerem Alkoholismus. In der Praxis fallen darunter auch Kriminelle, Strafgefangene, Fürsorgezöglinge, Prostituierte und Hilfsschüler. Der Amtsarzt stellt nach eigener Urteilsbildung den Antrag beim Erbgericht. Anzeigepflichtig sind aber auch Hebammen, Zahnärzte, Dentisten, Masseure, Gemeindeschwestern, Heilpraktiker und Anstaltsleiter.

Was aber als "erblich bedingt" eingestuft wird, muss allein auf Grund des unzureichenden Wissenstandes der Vererbungslehre und Genetik höchst ungewiss bleiben.

"Natürlich darf der entscheidende Eingriff, die Unfruchtbarmachung, nur für solche Fälle in Frage kommen,"

beruhigt etwa Doktor med. Franz Hochberg 1933 die Naumburger, "bei denen die Wissenschaft einwandfrei die Vererbbarkeit der krankhaften Anlagen festgestellt hat." Wie der Fall Götz Nichterlein aus Naumburg offenbart, war genau das nicht gewährleistet. Denn die Erforschung der erbbedingten Ursachen von Krankheiten steht erst am Anfang. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 beruht also zunächst auf einer grandiosen Fehleinschätzung und Überbewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Ursachen von Schizophrenie, angeborenen Schwachsinn, manisch-depressiven Irresein, Fallsucht (Epilepsie), Missbildungen, erblicher Blind- und Taubheit sowie schweren Alkoholismus.

Etwa ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 beginnen die Zwangssterilisierungen.


 

Zwangssterilisierungen.
Fälle des Erbgesundgericht Naumburg
Amtsgerichtsbezirk Naumburg
1934 / 1935

Eingeleitet: 273 / 292
Anordnungen: 192 / 268
Ablehnungen: 7 /15

Quelle: Landesacharchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg.
Details siehe Quellennachweis unten.

 

 

 

[6.] Eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der eugenischen- und rassenhygienischen Massnahmen durch die Klinische und ambulante Medizin sowie des öffentlichen Gesundheitswesens übernimmt nach 1933 die Personalpolitik. Im Gesundheits- und Pflegebereich, an den medizinischen Fakultäten der Universitäten und zentralen Forschungseinrichtungen werden die Führungspositionen mit Anhängern der Eugenik, Rassenlehre und Euthanasie besetzt. Damit können die eugenischen- und rassenhygienischen Ideen ihre institutionalisierte Kraft entfalten.

Ein Prozent aller NSDAP-Mitglieder gehören zur Berufsgruppe der Ärzte, während ihr Anteil an der Reichserwerbsbevölkerung nur 0,26 Prozent beträgt. 45 Prozent der reichsdeutschen Ärzte treten in die NSDAP ein. Von den männlichen Mitgliedern gehören 26 Prozent der SA an. (Vgl. Schmuhl 131) Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (April 1933) schaltet der nationalsozialistische Staat die nicht arischen sowie sozialdemokratischen und kommunistischen Ärzte aus. Sie werden in den Ruhestand versetzt, verjagt oder verfolgt. "Insgesamt fielen den Berufsverboten rund 10 000 Ärzte zum Opfer. Fünf- bis sechstausend Ärzte wanderten aus dem Deutschen Reich aus. Rund 500 aus ihrem Beruf ausgeschlossene Ärzte nahmen sich das Leben." (Schmuhl 1988, 144) Die alternative Medizin wird geschwächt und die eh schon dominierende Naturwissenschaftliche Medizin gestärkt.

 

 

Zur Rolle der Psychiatrie

 

Dorothea Buck wurde am 5. April 1917 in Naumburg a. d. Saale als viertes von fünf Kindern geboren.1920 verzog die Familie nach Oldenburg, weil der Vater hier eine Stelle als Pfarrer bekam.

Mit neunzehn Jahren erkrankte sie an Schizophrenie und wurde 1936 in die von-Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel eingewiesen und der Zwangssterilisierung zugeführt. Nach ihrer Entlassung (1937) aus der "Bodelschwinghschen Anstalt" erlernt Frau Buck das Töpferhandwerk und besucht die private Städel-Kunsthochschule in Frankfurt am Main. Sie wird Bildhauerin. Von 1969 bis 1982 arbeitet sie als Lehrerin für Kunst und Werken an der Fachschule in Hamburg.

1992 gründet sie mit anderen Betroffenen den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, deren Ehrenvorsitzende sie heute ist.

Sie leistete wichtige Beiträge zur Humanisierung der Psychiatrie. Hiervon zeugen ihre Bücher "Lasst euch nicht entmutigen" (2002) und "Auf der Spur des Morgensterns - Psychose als Selbstfindung" (2005). Für ein Theaterstück "Die Tragödie der Euthanasie" (1968) zeigte bis heute niemand Interesse. Kein Wunder, noch in den 60er Jahren werden vieltausendfach ärztliche Patientenmörder an deutschen Gerichten freigesprochen.

(Vgl. Buck 2006)

 

Dorothea Buck erinnert sich: "Als Kinder aßen wir für Bethel Schwarzbrot. Einen halben Pfennig bekamen wir für jede verzehrte Schnitte, weil sie gesünder als Graubrot sei. Den Erlös schickte mein Vater für meine jüngere Schwester und mich an Pastor Fritz von Bodelschwingh. In einem reizenden Brief dankte er uns fürs Schwarzbrotessen. Bethel wurde in unserem Elternhaus, einem Pfarrhaus, als Inbegriff der christlichen Nächstenliebe verehrt. .… Als ich mit gerade 19 Jahren selbst 11 Wochen Patientin [in Bethel] der geschlossenen "Unruhigen Station" von "Haus Magdala" in Bethel war, einem "Haus für Nerven- und Gemütsleiden", wie es damals hieß, erlebte ich Bethel ganz anders als wir es im "Boten von Bethel" gelesen hatten. Dieses Bethel löste so tiefe Ängste in mir aus, wie ich sie nie zuvor und seither erlebte. Am meisten ängstigte mich, dass niemand mit uns sprach. In meiner neunmonatigen Zeit in diesem Haus erlebte ich nicht ein einziges Gespräch der Ärzte und Hauspfarrer mit mir. Der Chefarzt kam jeden Morgen mit den Assistenzärzten und der Hausmutter. Er gab uns die Hand und sagte "Guten Morgen", aber er sprach nicht mit uns. Als Schüler von Emil Kraepelin beobachtete er nur unsere Symptome. Auch miteinander sollten wir Patientinnen dieser Station nicht sprechen. Unsere beiden Hauspfarrer sprachen ebenfalls nicht mit uns. Sie gingen von Bett zu Bett, ergriffen die Hand der darin liegenden Patientin und sprachen einen Bibelvers, ohne ein persönliches Wort an uns zu richten. Tiefer kann ein Mensch nicht entwertet werden, als ihn keines Gespräches für wert oder fähig zu halten. ….. An der hellgrünen Wand mir gegenüber stand in großer Schrift das Jesuswort "Kommet her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid. Ich will euch erquicken!" Erquicken nicht mit einem freundlichen Wort, um unsere Angst vor der ungewohnten Einsperrung zu nehmen, oder durch ein Aufnahmegespräch, das es hier nicht gab. Erquicken nicht mit einer Beschäftigung, sondern "erquicken" mit den hier üblichen Kaltwasserkopfgüssen; Dauerbädern, in denen ich unter einer über die Wanne gespannten Segeltuchplane 23 Stunden von einer Visite zur nächsten lag. Mein Hals war in einem steifen Stehkragen eingeschlossen. "Erquicken" mit der gefürchteten "nassen Packung", in kalte, nasse Tücher so fest eingebunden, dass man sich nicht mehr bewegen konnte. Die Tücher wurden durch die Körperwärme erst warm, dann heiß. Ich schrie vor Empörung über diese unsinnige Fesselung in den heißen Tüchern. Dass Bethel das Vernünftige und Natürliche wie Gespräche und Beschäftigung durch diese quälenden Beruhigungsmaßnahmen mit ausschließlichem Strafcharakter ersetzte und das unter dem Jesuswort, fand ich so unheimlich, dass ich allen Ernstes glaubte, hier dem Teufel, den Jesus als den "Vater der Lüge" bezeichnet hatte, ausgeliefert zu sein.

Zwangssterilisation oder 25 Jahre Anstalt .... Als ich die Stationsschwester nach den Narben meiner jungen Mitpatientinnen in der Mitte über der Scheide befragte, erklärte sie mir diese als "Blinddarmnarben". Hatte man uns auch darin zu Hause belogen, dass der Blinddarm seitlich säße? Bethel als "Stadt der Barmherzigkeit", als "Gottes Stadt", konnte hier nur eine Lüge sein. Ich sang gegen meine tiefen Ängste an "Und wenn die Welt voll Teufel wär und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen..." Dieses Verschweigen nicht nur der Sterilisationsnarben, sondern auch, dass die Operation, der ich unterzogen wurde, eine Sterilisation sein, war hier offenbar üblich, obwohl das Erbgesundheitsgesetz vorschrieb, dass die Sterilisandin von den Ärzten aufgeklärt werden müsste. Meine Mutter war bei ihrem Besuch in "Haus Magdala" vor die Wahl gestellt worden, entweder meiner Sterilisation zuzustimmen oder mich bis zu meinem 45. Lebensjahr in der Anstalt zu lassen. Mit 19 Jahren war man damals noch nicht mündig.- "Das ist ja noch viel schlimmer!" Erschrocken stimmte sie zu. Das erzählte sie mir viele Jahre später. Auch nach der Operation erfuhr ich nicht von einem Arzt oder einer Schwester, was gemacht worden war, sondern von einer Mitpatientin, einer Diakonisse, die nach einem Autounfall im Haus lebte. Verzweifelt ließ ich mir die Haare abschneiden. Ich fühlte mich nicht mehr als volle Frau. Wenigstens die Haare wollte ich noch wachsen sehen, wenn meine Entwicklung nun Stillstand. Als "minderwertige Geisteskranke" hatte Bethel mich ohne ein einziges Gespräch zwangssterilisiert. Ich wusste, dass ich nicht mehr heiraten durfte, weil Ehen zwischen Zwangssterilisierten und Nicht-Sterilisierten verboten waren. Dass ich meinen lang vorbereiteten Wunschberuf der Kindergärtnerin nicht mehr erlernen durfte, überhaupt keinen sozialen Beruf." (Buck 2000)

 

 

Gesundheitsamt Naumburg

Domplatz 1 (2006), ehemals Gesundheitsamt

Unter Aufsicht des NSDAP-Kreisleiters Friedrich Uebelhoer installiert sich am 2. September 1936 das Staatliche Gesundheitsamt in der ehemaligen Kurie Episcopalis (Domplatz 1). Ihr Leiter Doktor med. Oskar Gundermann wird 1939 kommissarischer und später hauptamtlicher Leiter der Medizinalabteilung der Reichstatthalterei in Posen und Abteilungsleiter in der Gauselbstverwaltung. In seinem Verantwortungsbereich liegt die Anstalt Kosten (Koscian, Wartheland). Im Januar 1940 werden hier 534 Kranke mit dem Gaswagen abgeholt und ermordet.

"Aus der Anstalt in Kochanowka bei Lodz werden im März 1940 und im Juli / August 1941 insgesamt 692 Patienten mit Gaswagen abgeholt oder in den nahe gelegenen Wäldern durch SS-Männer erschossen."

"Von keiner Anstalt des Warthelandes wissen wir soviel wie über die Vernichtungsanstalt Tiegenhof (polnisch: Dzienkanka). Hier sind in einer ersten Phase im Dezember 1939 insgesamt 595 Patienten, im Januar 1940 insgesamt 448 und Juni/Juli 1941 noch einmal 158 Patienten abgeholt und ermordet worden. Die auf dem Stadtgebiet von Gnesen gelegene Heil und Pflegeanstalt untersteht seit der Besetzung durch die deutsche Besatzungsmacht der Gau-Selbstverwaltung Posen." Laut Aussage der Hamburger Staatsanwaltschaft war sie dem Gauleiter Greiser unterstellt. "Innerhalb dieser Behörde war die Abteilung Gesundheitswesen und Leibesübungen unter Medizinalrat Gundermann zuständig."

"Nachdem alle polnischen Kranken "evakuiert" = ermordet sind, beginnt Ende 1941 eine neue Phase in Tiegenhof. Von nun an werden Kranke aus dem so genannten Altreich nach Tiegenhof transportiert und dort mittels Nahrungsentzug oder Überdosierung von Medikamenten (manchmal ins Essen vermengt) vergiftet. Die Einweisungen werden von der Abteilung "Gesundheitswesen und Leibesübungen" der Gau-Selbstverwaltung in Posen vorgenommen." (Klee 218 bis 223)

Eine neuere Untersuchung von Karolina Nowak zu Die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" im Reichsgau Wartheland 1939-1945 (Magisterarbeit, Freiburg 2009) vertieft und erweitert diese Erkenntnisse.

 

Oskar Gundermann betont nach dem Krieg ausdrücklich, dass ihm nicht bekannt, dass Kranke aus Heilanstalten seines Verantwortungsbereiches umgebracht oder zum Töten abtransportiert worden sind. (Ebenda 219)

 



Oskar Gundermann

geboren am 6. Juli 1894, Kirchwerder / Hamburg, gestorben 3. September 1968, Hannover

1914-1923 Studium der Medizin in Göttingen, Tübingen, Freiburg, Berlin, Hamburg, München, Leipzig, dann 1924 medizinisches Staatsexamen (Leipzig), Promotion (Berlin) und Approbation (Dresden)

1928 Amtsarztexamen

1923-1925 Medizinalpraktikant, Assistent an verschiedenen Berliner Krankenhäusern sowie Vertretungen in Landarztpraxen

1925-1928 Ärztlicher Leiter der Berliner Kinderheilstätte in Wyk auf Föhr

1928-1929 Ärztlicher Hilfsarbeiter bei der Regierung in Merseburg

1929-1935 Amtsarzt in Herzberg / Elster

1933 Mitglied der NSDAP

1936-1938 kommissarischer Vertrauensarzt bei der Reichsleitung Gauamtsleitung der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt)

1935-1939 Amtsarzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes Naumburg / Saale

1939-1940 (erster) Medizinaldezernent bei der Regierung in Kalisch/Litzmannstadt

1940-1945 leitender Medizinalbeamter bei der Behörde des Reichsstatthalters in Posen

1947 Mitarbeiter und Dozent in der Akademie für Staatsmedizin in Hamburg

1950 Regierungs- und Medizinalrat in der Niedersächsischen Landesregierung ("dermatologischer Sachbearbeiter")

1951 Krankenhausreferat im Niedersächsischen Ministerium für Vertriebene

1958-1960 Leiter der Gesundheitsabteilung in der Niedersächsischen Landesregierung

 

Veröffentlichungen:

Oskar Gundermann: Grundrisslösungen für Gesundheitsämter. 2. veränderte Auflage, Bielefeld 1950

Oskar Gundermann: Der Arzt im Gesundheitsamt. Bielefeld 1958

Oskar Gundermann: Besichtigung durch das Gesundheitsamt. Bielefeld 1949, 2. Auflage, 1958

Archiv Biographien des Forschungsschwerpunkts Zeitgeschichte, Udo Schagen, Sabine Schleiermacher, Institut für Geschichte der Medizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin

100 Jahre SOZIALHYGIENE, SOZIALMEDIZIN und PUBLIC HEALTH in Deutschland. Herausgeber: Udo Schagen und Sabine Schleiermacher im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP). CD-Rom, Berlin 2005

 

 

Grundlage der Tätigkeit des Gesundheitsamtes bildet das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG) vom 3. Juli 1934. Zum einen sind es durchaus Aufgaben, wie sie dem preußischen Kreisarztgesetz von 1899 entsprechen. Zum anderen sind es ganz neue Aufgaben, nämlich der Erb- und Rassenpflege, eben die Organisation der Zwangssterilisation. Hinzu kommen die gesundheitliche Volksbelehrung, Übernahme aller Fürsorgestellen der Wohlfahrtspflege, ärztliche Mitwirkung an Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie Schulgesundheitspflege. Über die Tragweite und den Inhalt der Aufgaben ist sich Doktor Gundermann bewusst. Bei der Einweihung des Gesundheitsamtes Naumburg am 2. September 1936 erklärt er, dass der Gesundheitsdienst im Dritten Reich einerseits getragen wird von den staatlichen Gesundheitsämtern, andererseits von der Bewegung. Damit ist das Überschreiten gesetzlicher Vorschriften schon implementiert.

Die Gesundheitsämter sind für die zentrale Führung der Erbarchive und Erbkarteien zuständig. Grundlage für eine rassenhygienisch orientierte Sozialtechnik bildet die erbbiologische Statistik. In Sachsen und Bayern entstehen kriminalbiologische Sammelstellen. Darunter fallen die oben mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses genannten Personen.

Mit der Ausführung des Gesetzes vom 14. Juli 1933 befasst sich nicht allein das Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Naumburg und das Gesundheitsamt Naumburg. Schulen (Leistungseinschätzung), Ärzte (Meldung), Hebammen (Meldepflicht), eng verflochten mit der NSV, HJ, dem BDM und der NSDAP-Kreisleitung Naumburg (Rassenpolitisches Amt, Hans Wildgrube) wirken mit. Das Gesetz, die Partei und der Staat durchdringen und greifen ein in persönliche Lebensbereiche.

Ehestandsdarlehen werden nicht gewährt, heißt es in der Durchführungsverordnung über die Gewährung von Ehestandskrediten vom 22. Juni 1933, wenn einer der beiden Ehegatten an vererblichen geistigen oder körperlichen Gebrechen leidet, die seine Verheiratung nicht im Interesse der Volksgemeinschaft liegend erscheinen lassen.

Ebenso enthält das am 29. September 1933 erlassene Reichserbhofgesetz rassenpolitische Bestimmungen. Es regelt die Veräußerung und den Pfändungsschutz für Bauernhöfe in der Größe von 7,5 bis 120 Hektar. Erbbauer kann nur sein, wer von deutschem oder stammesgleichem Blut ist und wer nicht unter das Gesetz vom 14. Juli 1933 (Paragraph 1) fällt.

 

 

Erbgesundheitsgericht Naumburg

 

Doktor Johannes Hummel, geboren am 20. Dezember 1878 in Delitzsch, 1. Staatsprüfung 14.12.1901, Große Staatsprüfung 24.7.1907, Frontkämpfer, EK I und II, Mitglied der NSDAP seit 1. Mai 1933 (Nr. 2 782733) und des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes (NSRB).

 

Die Durchführung von Sterilisationen beschliessen die Erbgesundheitsgerichte. Das Erbgesundheitsgericht (EGG) Naumburg (Markt 7) institutionalisiert sich 1934. Es war zuständig für den Landesgerichtsbezirk Naumburg. Dazu gehören die Amtsgerichte in Freyburg, Eckhartsberga, Hohenmölsen, Kölleda, Lützen, Mücheln, Naumburg, Nebra, Osterfeld, Teuchern, Weißenfels, Querfurt und Zeitz. Zum Vorsitzenden beruft der Präsident des Landgerichts Naumburg für das Geschäftsjahr 1934 den Amtsgerichtsrat Doktor Johannes Hummel. 1940 zeichnet Amtsgerichtsrat Büttner als Vorsitzender für das Erbgesundheitsgericht Naumburg.

Amtsgericht Naumburg,
Markt 7 (2006)

Für seine Aufgabe muss sich Doktor Hummel an der Staatsmedizinischen Akademie in Berlin-Charlottenburg (Berlin Dahlem, Ihnestraße 16-20, Hörsaal Harnack-Haus) weiterbilden. Auf einer Sondertagung der Vorsitzenden der Erbgesundheitsgerichte und -obergerichte vom 12. bis 14. Februar 1934 erhält er hier seine Einweisung in die Sachgebiete Eugenik und Rassenhygiene. Seine Lehrer sind Ministerialrat Doktor Conti zur Rassenhygiene im völkischen Staat, Professor Eugen Fischer zur Erbforschung und ihrer Anwendung auf den Menschen, Professor Doktor med. Lenz zu Ursachen der Entartung und Professor Doktor med. Freiherr von Otmar Verschuer zu Erbpathologien. Der Oberlandesgerichtspräsident weist aus Anlass einer weiteren Schulung den Herrn Amtsgerichtsrat mit den Worten des Herrn Reichsministers darauf hin, "daß der Zutritt zu den Vorträgen nur gegen Vorzeigung der Teilnehmerkarte gestattet werden kann." (OLG 8.6.1936)

Ehemals Landgericht Naumburg,
Kaiser-Wihlem-Platz, heute Kramerplatz (2006)

"Infolge der Abordnung des Leiters des staatlichen Gesundheitsamtes in Naumburg (Saale) Medizinalrat Doktor Gundermann in die Ostgebiete, fehlt bei dem Erbgesundheitsgericht in Naumburg (Saale) seit dieser Zeit [1940] der als ordentlicher Beisitzer im Erbgesundheitsgericht bestellte Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes in Naumburg." (EEG 23.2.1940)

Im Jahr 1940 wird für Doktor Oskar Gundermann beim Erbgesundheitsgericht Naumburg

Medizinalrat Doktor Weissgerber

als stellvertretender Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes Naumburg nominiert. (Vgl. EEG 23.2.1940)

 

 

Sterilisationen in Naumburg

 

 

Fälle insgesamt

Anträge am Erbgesundheitsgericht Naumburg

durchgeführte Sterilisationen
Naumburg*
     
1934
273
13
1935
292
37
1936
400
43
1937
295
10
1938
200
5
1939
143
4
1940
50
2
1941
55
1
1942
30
0
1943
19
0
1944
14
0

 

* Zuordnung der Orte nicht immer eindeutig. Fehlerschätzung etwa 10 Prozent.

Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Details siehe Quellennachweis unten

 

 

Als ärztliches Mitglied des Erbgesundheitsgerichts Naumburg bestellt der Regierungspräsident im Januar 1934 den

Arzt Doktor Erich M., Naumburg, Grochlitzer Straße 45.

(Vgl. Regierungspräsident 29.1.1934)

Für das Geschäftsjahr 1936 und 1937 sind durch Verfügung des Herrn Landgerichtspräsidenten in Naumburg (Saale) zu ärztlichen Mitgliedern des hiesigen Erbgesundheitsgerichts bestellt worden:

a) die Amtsärzte

Amtsarzt Doktor Gundermann (Naumburg)

Medizinalrat Doktor Scheibe (Zeitz)

Medizinalrat Doktor Mennicke (Querfurt)

b) die Ärzte

Chefarzt Doktor Rettig (Kölleda)

Doktor Klemm (Bad Kösen)

Doktor Lorenz (Naumburg).

Für die erste Kammerbesetzung sind 1936 / 37 nominiert:

Amtsarzt Doktor Gundermann (Naumburg) und

Chefarzt Doktor Rettig (Kölleda).

Für die zweite Kammerbesetzung sind vorgesehen:

Medizinalrat Doktor Scheibe (Zeitz) und

Doktor Klemm (Bad Kösen). (Vgl. EEG 1.2.1937)



Wegen Schwachsinn und Epilepsie ergeht vom Erbgesundheitsgericht Naumburg am 2. Mai 1935 an Otto H., Arbeiter, geboren am 5. August 1896 in Naumburg, evangelisch, Weinberg 8, ein Beschluss zur Unfruchtbarmachung.

Otto B. aus der Kleinen Fischstraße 2, geboren am 10. Juli 1893, leidet an angeborener Taubheit, und deshalb ist er erbkrank, folgert das Erbgericht Naumburg im Oktober 1936. Er wird zwangssterilisiert.

Opfer der NS-Medizin wird Frau Herta Paul, geboren am 13. August 1918, aus Bad Kösen. Sie hatte drei Schwestern und fünf Brüder. Drei ihrer Brüder sind gehörlos. Unter unwürdigen Bedingungen sowie mit einer medizinisch wie wissenschaftlich unhaltbaren Indikationsstellung erfolgt bei ihr am 17. Dezember 1936 die Zwangssterilisierung. Frau Hertha Paul leistet von 1946 bis 1978 im Gut Weinbau/Naumburg, Verwaltung Bad Kösen, eine tüchtige Arbeit, wofür sie viel Anerkennung findet.

Bei Besetzung der Positionen treten Schwierigkeiten auf. Der Facharzt für innere Krankheiten Doktor med. Zahnert (Naumburg) hat das Amt ausgeschlagen. Eine stärkere Heranziehung von Doktor Lorenz, bemerkt der Vorsitzende des Erbgesundheitsgerichts 1937, dürfte nicht im Interesse der Sache liegen, da er sich als nicht gut geeignet erwies, wie es bei Doktor Klemm der Fall ist. (Ebenda)

Der Leiter des Erbgesundheitsgerichts Naumburg berichtet im Februar 1940 an den Landgerichtspräsidenten in Naumburg über die Personalprobleme:

".... Schon früher hat sich herausgestellt, dass für die Besetzung des Erbgesundheitsgerichtes die bisherige Zahl der amtsärztlichen Beisitzer (drei ordentliche Beisitzer und 1 Stellvertreter) unbedingt notwendig war, um nicht zulange mit den einzelnen Terminen warten zu müssen. Die Medizinalräte beklagen sich immer darüber, dass sie zu den Sitzungen des Erbgesundheitsgerichts infolge ihrer eigenen Überlastung nur schwer abkommen können. Im vorigen Jahre, in dem auch noch Militärübungen dazu gekommen sind, war es manchmal viele Wochen lang nicht möglich, eine Sitzung anzuberaumen. Da auch alljährlich während der Zeit der Impfungen die Termine so gut wie vollständig ausgefallen (hauptsächlich also im Mai) und als Folge davon später die Termine sehr gehäuft werden müssen, so ist es dringend erwünscht, dass zum Zwecke der möglichst geringen Inanspruchnahme des einzelnen Amtsarztes die bisherige Zahl der Beisitzer erhalten bleibt." (Erbgesundheitsgericht 23.2.1940)

Am Oberlandesgericht Naumburg besteht ein Erbgesundheitsobergericht. Im Oktober 1937 werden hierfür als beamtete Ärzte vorgeschlagen:

Oberregierungsrat- und Medizinalrat Doktor Wildenrath (Merseburg),

Ministerialrat Doktor Moebius (Magdeburg),

Strafanstaltsmedizinalrat Doktor Loofs (Halle) und

Medizinalrat Doktor Boehnke (Bitterfeld).

Als approbierte Ärzte sollen mitarbeiten:

Obermedizinalrat Doktor Gengnagel aus Altscherbitz,

Provinzialobermedizinalrat Doktor Wagner aus Zeitz,

Professor Doktor Wätjen und

Professor Doktor Frommolt aus Halle. (Vgl. OLG 7.10.1937)

"Von dem Vorsitzenden des Erbgesundheitsgerichts wird [im März 1938] angeregt,

Oberarzt Doktor Fabian in Naumburg,
leitender Arzt der inneren Abteilung des städtischen Krankenhauses in Naumburg,

als Beisitzer [am Erbgesundheitsobergericht] zu berufen, der seine Bereitwilligkeit bereits zum Ausdruck gebracht hat." (OLG 29.3.1938)

Vorsitzender des Erbgesundheitsgerichts am Oberlandesgericht Naumburg ist 1937

Oberlandesgerichtsrat Doktor Wahle.

 

 

Erbgesundheitsgericht Naumburg
Erbgesundheitssachen 1935

Diagnosen

 

Angeborener Schwachsinn

171

Schizophrenie

27

erbliche Fallsucht

46

zirkuläres Irresein

7

erbliche Taubheit

3

schwere körperliche Missbildung

5

erbliche Fallsucht und angeborener Schwachsinn

8

schwere erbliche körperliche Missbildung

1
   

Summe

268


Quelle:
Landesachrchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Details siehe Quellennachweis unten

 

 

 

 

Der Fall Götz Nichterlein und der Fall Liselotte Stein

Das Erbgesundheitsgericht Naumburg fasst am 22. April 1936 den Beschluss zur Unfruchtbarmachung von Götz Nichterlein (Naumburg). Begründet wird dieser mit einer vorliegenden erbbedingten Beeinträchtigung seiner intellektuellen Fähigkeiten. Diese gerichtlich angeordnete Maßnahme ist ein Angriff auf die Würde des zwanzigjährigen Landarbeiters. Gegen diesen Beschluss legt der Vater, Studienrat Wilhelm Nichterlein (Lindenring 47 a), als Vormund Widerspruch ein.

 

Der Beschluss und seine Aufhebung

Auf Grundlage des am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses plant das Erbgesundheitsgericht Naumburg im Dienst der guten Sache 1936 die Unfruchtbarmachung von Götz Nichterlein. Sein Vater widersetzt sich diesem Beschluss. Als gebildeter Mensch nimmt er die Entwicklung des sozialmedizinischen Denkens zumindest in groben Zügen wahr. Ihm dürfte also bewusst gewesen sein, dass er sich damit gegen den Trend und gegen die öffentliche Meinung stellt. Ihm bleibt keine andere Wahl. Der Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Naumburg missachtet die Liebe und Empfindsamkeit von Mutter und Vater für den Sohn. Eingewoben darin sind humanistische Normen des christlichen Menschenbildes. Die Familie war evangelischen Glaubens, obwohl ihre Kirche die nationalsozialistische Gesundheits- und Bevölkerungspolitik unterstützt.

Die ungeheuerliche Bedrohung der Integrität von Leib und Seele des Sohnes durch den Staat veranlasst den ehemaligen Kriegsteilnehmer, Studienrat, Stadtorganist und Kantor an der St. Wenzelskirche am 31. März 1936 beim Erbgesundheitsgericht Naumburg mit folgender Begründung Widerspruch einzulegen:

"Durch sein blühendes Aussehen, seine Frische und seinen Frohsinn war G. [Götz] in seinem Heimatort Kloster Rossleben der Liebling von Jung und Alt. Ich versichere, dass mein 2. und 3. Kind nicht geboren waren [nach Original], wenn ich irgendwelche Anzeichen von Schwachsinn oder eine sonstige Abnormität in jenen Kinderjahren bei Götz bemerkt hätte." (Wilhelm Nichterlein)

Dies ist nicht eines dieser vielen zur Übertreibung neigenden Urteile der Eltern über ihre Kinder, um sie im Selbstbewusstsein zu stärken. Nein, so ist es hier nicht. Götz nahm trotz vorhandener intellektueller Einschränkungen eine sozial günstige Persönlichkeitsentwicklung. Er wurde am 27. April 1916 in Rossleben geboren. Als Kind und Jugendlicher umgab ihn ein gedeihliches und verständnisvolles mikrosoziales Umfeld. Etwa um 1930, wir wissen es nicht genau, zieht die Familie nach Naumburg, Lindenring 47 a.



Die Trüperschen Erziehungsheime

wurden 1890 auf halber Höhe der Kernberge in Jena gegründet. Sie dienen der Pflege, Heilung und Erziehung von Kindern mit seelischen und geistigen Entwicklungsstörungen. In zwölf Häusern leben 110 Mädchen und Jungen, die von Ärzten (u.a. Professor Jussuv Ibrahim), Psychologen und Pädagogen betreut. (1928)

Im ersten Schuljahr zeigen sich bei Götz ernste intellektuelle Einschränkungen. Die Eltern nehmen ihn aus der Grundschule heraus. Er besucht die Waldschule in Stadtroda und lebt später bis ins 16. Lebensjahr hinein in den Trüpers Jugendheimen Jena - benannt nach Johannes Trüper (1855-1921). Dann lernt er als Landarbeiter beim Großbauern Ernst Eichardt in Großkorbetha. Er ist zuverlässig und kann arbeiten. Der Bauer schätzt ihn. Aber beim Säen sollte er beaufsichtigt werden, schätzt der Vater ein. Ab 1. Februar 1936 arbeitet er bei einem Erbhofbauern in Lossa über Kölleda. Götz beeindruckt durch einen kräftigen und gesunden Körperbau, misst 1,73 Meter und wiegt 66 Kilogramm. Wie dem Widerspruch des Vaters zu entnehmen ist, bringt man ihm hier ebenfalls Verständnis und Achtung entgegen.

Obwohl also Götz Nichterlein auf dem Land glücklich und zufrieden lebt, gerät er in seinem einundzwanzigsten Lebensjahr in den Fokus des Gesundheitsamtes Naumburg (Saale). Ein "Intelligenztest" wird durchgeführt. Auf die Frage nach der Hauptstadt von Frankreich antwortet er: "Das ist England!". 5 plus 7 zählt er auf 11 und 7 plus 9 zu 13 zusammen. Der Leiter des Amtes, Doktor Gundermann, stellt im Februar 1936 an das Erbgesundheitsgericht Naumburg den Antrag auf Unfruchtbarmachung. Freilich räumt der Amtsarzt ein, dass es sich hier um einen "Grenzfall" handelt.

Das Ehepaar Nichterlein kann dies nicht verstehen, geschweige denn akzeptieren. Ihr Familienleben wird von gegenseitiger Achtung und Zuneigung bestimmt. Götz ist der menschlichen Liebe fähig, gesellig und mit der Familie tief verbunden. Deshalb erklärt am 31. März 1936, also vor der Beschlussfassung (26.4.1936), der Vater dem Gericht:

"Mit der Unfruchtbarmachung meines Sohnes Götz kann ich mich nicht einverstanden erklären."

Sein Schwachsinn ist nur von geringem Grad, sein Wesen ist ohne Charakterfehler. Außerdem hält sich auf dem Bauernhof kein weibliches Gesinde auf. Zudem scheint seine geistige Entwicklung nicht abgeschlossen zu sein. Für den Eingriff der Sterilisation besteht daher überhaupt keine Notwendigkeit. Götz, insistiert der Vater,

"befindet sich in einer für ihn selten günstigen Umwelt."

Aber Doktor Gundermann verfolgt die Angelegenheit unbeirrt weiter. Warum muss er Götz Nichterlein registrieren, befragen, vermessen, diagnostizieren, seine Intelligenz testen und nach eugenischen Kriterien beurteilen? Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 verlangt es; es überträgt den Gesundheitsämtern die Aufgaben der Erb- und Rassenpflege. Die Gesellschaft ängstigt sich vor der Entartung.

 

Walter Scheibe

"Lebenslauf

Ich wurde am 13. September 1907 in Droyßig, Kreis Weißenfels, als Sohn des Kaufmanns Richard Scheibe geboren.

Ich besuchte zunächst die Volksschule in Droyßig, von Ostern 1917 bis Pfingsten 1917 die Mittelschule in Zeitz und absolvierte dann dort die Oberrealschule bis zum Abiturientenexamen im Jahre 1927. Im S.S. 1927 war ich an der Handelshochschule Leipzig immatrikuliert und studierte dann Medizin in Leipzig, Wien und Jena.

Am 18. März 1929 bestand ich am Reformrealgymnasium Halle das Latinum, legte 1930 in Jena die medizinische Vorprüfung ab und beendete am 4. Juli 1933 das medizinische Staatsexamen an der Universität Jena."

Aus: Drei Fälle von abnormer Adhaerenz der Placenta. Inaugural- Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde in der gesamten Medizin Einer Hohen Medizinischen Fakultät Der Thüringischen Landesuniversität Jena vorgelegt von Walter Scheibe aus Droyßig, Jena 1933

 

Am 22. April 1936 fasst Amtsgerichtsrat Doktor Johannes Hummel vom Erbgesundheitsgericht Naumburg mit seinen Beisitzern, dem beamteten Arzt Medizinalrat Doktor Scheibe und dem Facharzt Doktor Klemm, den Beschluss:

Götz Nichterlein ist unfruchtbar zu machen.

Damit entspricht das Gericht nicht nur dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Es erweist der öffentlichen Moral seine Referenz, die Leistung, Arbeit und Intelligenz über das Menschliche stellt. So bereitet es der Mehrheit keine Schwierigkeiten den Interventionsanspruch des Staates gegenüber dem Körper des Bürgers zu akzeptieren. Diese Gesellschaftsmoral führt unweigerlich zu verhängnisvollen Fehlhaltungen gegenüber dem geschädigten menschlichen Leben. Aber Götz Nichterlein entspricht mit seiner Lebensführung nicht den damit einhergehenden typischen Vorurteilen: Weder sieht man ihn betrunken durch die Gassen ziehen, noch bettelt er sich von Haus zu Haus oder belastet die Sozialkassen. Er führt das sogenannte ordentliche Leben. Und trotzdem bewahrt ihn das nicht vor dem Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Naumburg.

Im Auftrag des Vaters Wilhelm Nichterlein legt Erich Dietze (Markt 19) am 12. Mai 1936 beim Erbgesundheitsgericht am Oberlandesgericht Widerspruch gegen den Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Naumburg ein.

Der Anwalt spielt im politischen Leben der Stadt als Rechtsberater der NSDAP, und später als Leiter des Kreisrechtsamtes der NSDAP-Kreisleitung Naumburg eine exponierte Rolle. Er verfügt über Hintergrundwissen zur Beschlusslage und rechtliche Raffinesse. Viele Juristen der Gerichtsstadt Naumburg sind ihm gut bekannt. In diesen Kreisen existiert ein reger Gedankenaustausch. So kann er seinen Mandanten zielgerichtet beraten. Das sind gute Voraussetzungen, um den Widerspruch zum Erfolg zu führen. Vor der Berufungsinstanz offeriert er seinen Einwand:

"Leider muss ohne Umschweife gesagt werden, dass die Untersuchung des Beschwerdeführers nicht mit der notwendigen Sorgfalt und auch nicht mit dem Verantwortungsbewusstsein erfolgt ist, wie es bei der Entscheidung einer derart wichtigen Frage [der Sterilisation] zwingende Notwendigkeit ist." (Dietze)

Man höre, bereits vor der Sitzung wurde der Beschluss unterschrieben!

"Das mag daherkommen, dass der Amtsarzt mit derartigen Verfahren überhäuft ist",

schreibt Dietze. Dies korrespondiert mit den ermittelten Daten über die Anträge zur Durchführung der Sterilisation am Amtsgericht Naumburg überein (siehe Tabelle oben). Also, Fließbandarbeit im Erbgesundheitsgericht Naumburg! Damit ist eine gewissenhafte Prüfung der Kriterien für die Durchführung der Sterilisationen gemäß dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nicht gewährleistet.

Die Psychiatrische Nervenklinik Jena wird durch das Erbgesundheitsgericht am Oberlandesgericht mit der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens beauftragt. Der untersuchende Arzt Doktor Schwochow teilt in der Epikrise vom 21. November 1936 mit:

"Auf Befragen gibt der Vater an, dass Pat. [Götz Nichterlein] im Alter von vier Jahren einen Unfall hatte, dem er aber bisher keinerlei Bedeutung beigemessen hat."

Ein neuer Fakt!

Über diese Ereignisse findet sich im Schreiben des Vaters vom 31. März 1936 an das Erbgesundheitsgericht Naumburg kein Wort! Dort heißt es lediglich:

"Götz Entwicklung im Säuglingsalter verlief völlig normal. … Erst mit Götz Eintritt in das schulpflichtige Alter trat eine Veränderung der geistigen Verfassung, auch seines Gesichtsausdruckes, ein, ohne dass die Ursache hierfür erkennbar war." (Vater von Götz)

An außergewöhnliche Krankheiten und an besondere Vorfälle konnte sich der Vater damals nicht erinnern! Folglich nahm man bis dahin an, dass der Schwachsinn die Folge einer in der Natur angelegten Entwicklung, also erblich determiniert ist. Das stände im Einklang mit dem Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Jena vom 16. Januar 1936 zur Unfruchtbarmachung seines Bruders Burkhardt. Für Doktor Gundermann vom Gesundheitsamt Naumburg war dies ein weiterer Beweis:

"Angeborensein ist bei der erblichen Belastung (Bruder) wie bei dem Fehlen einer äußeren Ursache gesichert." (Feststellung vom 11. November 1936)

So gesehen stehen die Chancen für eine Aufhebung des Beschlusses vom Erbgesundheitsgericht Naumburg nicht gut.

Allerdings konnte der Widerspruch die mangelnde Sorgfalt des Erbgesundheitsgerichts Naumburg bei der Herbeiführung seiner Entscheidung aufwerfen und reklamieren. Aber seine Aufhebung ist nur möglich, wenn die bisher bestehende Auffassung des Erbgesundheitsgerichts zur Ursache des Schwachsinns erschüttert wird. Anregung dazu gibt das Gericht selbst, wenn es feststellt:

"Ist doch, auch wenn bei Vorfahren Schwachsinn augenfällig in Erscheinung getreten ist, nach dem Gesetz Schwachsinn dann immer als angeboren anzusehen, wenn er nicht nachweisbar durch äussere Einwirkungen, insgesamt besondere Schädel- oder Gehirnschädigungen nach der Geburt entstanden ist." (Beschluss Nichterlein)

Genau diese "äusseren Einwirkungen" erhebt und beschreibt nun die Psychiatrische Nervenklinik Jena im Gutachten vom 21. November 1936 wie folgt:

"Pat. stürzte im Stallgebäude etwa 1 Treppe hoch hinunter und schlug auf dem Estrichboden auf. Der Vater hat ihn in die Stube getragen. Pat. war etwa 10 bis 15 Minuten bewusstlos, hat auch leicht erbrochen. Außer einer Beule am Kopfe hatte er sonst keine sichtbaren Verletzungen davon getragen. Am nächsten Tage war er wieder wohlauf."

Damit ist die Ätiologie des Schwachsinns von Götz Nichterlein nicht erblich bedingt, sondern ursächlich aus dem Unfall erklärt. Das Gutachten erhärtet diesen Paradigmenwechsel noch mit der Mitteilung:

"Kurze Zeit nach dem ersten Unfall stürzte er nochmals, und zwar vom Leiterwagen, schlug wieder auf dem Kopf auf, eine sichere Bewusstlosigkeit lag nicht vor." (Schwochow)

In einem weiteren Gutachten vom 20. Januar 1937 wiederholt die Klinik ihr Urteil über den Patienten Götz: Sein Schwachsinn ist nicht angeboren.

Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes zur Unfruchtbarmachung nicht mehr gegeben. Deshalb beschließt das Erbgesundheitsgericht am Oberlandesgericht am 26. Juli 1937 unter Vorsitz von Oberlandesgerichtsrat Klebe mit den Beisitzern Medizinalrat Doktor Boehnke aus Bitterfeld und Provinzialmedizinalrat Doktor Wagner aus Langendorf, den Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Naumburg vom 22. April 1936 zum Fall Götz Nichterlein aufzuheben.

Ein anderer Fall.

 


Sie hat sich auch nun im Leben nicht bewährt

In nichtoffener Sitzung fasst das Erbgesundheitsgericht Naumburg am 17. Juni 1937, unter Vorsitz von Amtsgerichtsrat Doktor Buchholz und dem Medizinalrat Doktor Mehnicke als Beisitzer, den Beschluss zur Unfruchtbarmachung von Anna Maria Liselotte Stein, geboren am 9. März 1916 in Naumburg (Saale), wohnhaft Schreberstraße 3. Sie hat noch drei Geschwister: Friedrich (1908), Kurt (1914) und Irmgard (1920). Ihr Vater, Friedrich Stein, geboren am 5. Mai 1885, aus Naumburg, Schreberstraße 3, arbeitet als Maurerpolier. Seine Ehefrau Anna Sawade, geboren am 6. September 1886 in Nebra, ist als Hausfrau tätig.

Tochter Liselotte, stellt das Gericht 1936 fest, leidet an angeborenem Schwachsinn. Mit sechs Jahren kam sie in die Schule. Zweimal konnte sie nicht in die zweite Klasse versetzt werden, weshalb sie dann die Hilfsschule besucht. Aus einem Zeugnis von 1929 geht hervor, dass sie elementare Rechenaufgaben wie 17 minus 9 oder 13 plus 12 nicht richtig subtrahieren beziehungsweise addieren kann.

Am 8. November 1933 bringt sie Friedrich zur Welt, eine Zangengeburt. 1936 stellt ein Arzt fest: Das Kind spricht noch gar nicht.

Liselotte unterhält flüchtige intime Bekanntschaften mit Männern. 1936 diagnostizieren die Ärzte bei ihr Tripper. Und sie tritt mehrere Arbeitsstellen nicht an. - So steht es in den amtlichen Dokumenten geschrieben. Können wir diesen vertrauen? Nicht bedingungslos. Doch die methodischen Möglichkeiten der Überprüfung sind verschwindend gering ....

Ihr Vater legt als gesetzlicher Vertreter am 5. Juli 1937 gegen den Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Beschwerde ein. Vor vier Jahren, berichtet er, führte seine Tochter einen lockeren Lebenswandel. Dies änderte sich mit der Geburt ihres Sohnes Rolf Stein am 25. März 1934. Sie lässt bei der Pflege und Erziehung des Kindes das notwendige Verantwortungsbewusstsein obwalten. Die Intelligenzausfälle hält er für nicht dramatisch. Im Allgemeinen wirkt seine Tochter keineswegs unbeholfen, trägt er vor.

Das Erbgesundheitsgericht am Oberlandesgericht Naumburg nimmt sich der Sache in seiner Sitzung am 8. Oktober 1937 an. Der Vorsitzende Klebe, mit den Beisitzern Ministerialrat Doktor Möbius (Magdeburg) und Professor Frommolt (Halle), ordnet die persönliche Vernehmung von Liselotte Stein für den 16. November 1937 um 11 Uhr an. Ein "Intelligenztest" wird durchgeführt. Der nachfolgende Beschluss weist die Beschwerde des Vaters mit folgender Begründung zurück:

"Liselotte Stein hat sich auch im Leben nicht bewährt. Ihre Arbeitgeber, bei denen sie als Hausmädchen tätig war, haben sich übereinstimmend dahin geäußert, dass sie zu einer selbständigen Arbeit, nicht fähig und dass sie die ihr übertragene Arbeit unwillig und nachlässig verrichtet." (Stein)

 


Zwei Fälle und ihre kleinen Unterschiede

Für einen jungen Mann kann der Vater 1937 mit Unterstützung eines stadtbekannten Rechtsanwalts eine gerichtliche Revidierung der Entscheidung zur Unfruchtbarmachung erreichen. Eine 21-jährige junge Frau kann sich einer Sterilisation nicht entziehen. - Worin unterscheiden sich die beiden Fälle?

(1.) Im Fall Götz Nichterlein wird ein Unfall als Ursache für seinen Schwachsinn festgestellt.

Bei Frau Liselotte Stein sieht das Gericht die Gefahr, dass ihre Kinder ebenfalls mit Erscheinungen des Schwachsinns geboren werden. Die Gesellschaft hat Angst vor ihren Nachkommen. Sie ist vor allem nicht bereit, damit verbundene soziale Kosten zu tragen. Mit den Worten von damals gesprochen:

"Nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß etwaige Nachkommen an schweren körperlichen und geistigen Erbschäden leiden werden. Die getroffene Anordnung des Erbgesundheitsgericht Naumburg war darum zulässig und zur Gesunderhaltung des Volkes und der betroffenen Familie geboten." (Stein)

(2.) Götz Nichterlein und Liselotte Stein leben in einem unterschiedlichen sozioökonomischen Umfeld. Ihre soziale Lage differiert erheblich, ist qualitativ ganz unterschiedlich zu beurteilen. In dem einen Fall ist der gesetzliche Vertreter ein Lehrer mit einem ausgebauten Reputationssystem, im anderen ein Arbeiter, ein Maurer.

(3.) Götz führt das sogenannte ordentliche Leben, die junge Frau hingegen hat sich im "Leben nicht bewährt", wie das Erbgesundheitsgericht am Oberlandesgericht 1937 es einschätzt. Liselotte passt nicht in die herrschende Verwertungsordnung der Arbeitskraft. Hier tritt deutlich ein gesellschaftliches Motiv für die Unfruchtbarmachung zutage. Die fatalen sozialen Kategorien "Nullexistenz" und "Parasiten" finden ihre Opfer. Ihre beeinträchtigten intellektuellen Fähigkeiten und geringeren Arbeitsleistungen wiegen schwerer als die menschliche Würde.

(4.) Für Götz Nichterlein ist ein stadtbekannter Rechtsanwalt tätig, der über weitreichende persönliche Beziehungen bis in die Gerichte hinein verfügt und eine gehobene Position im kommunalen Herrschaftssystem des Nationalsozialismus inne hat. Er hat den Vater zielführend zum Zweck der Abwendung der Unfruchtbarmachung beraten und vor Gericht vertreten. So erhielt Götz Nichterlein große Unterstützung. Er hat einen besseren Leumund, weil er in günstigen sozialen Verhältnissen lebte. Liselotte Stein wuchs unter äußerst schwierigen sozialen und familiären Bedingungen auf. Ihre intellektuellen Einschränkungen wirkten sich negativ auf ihre Persönlichkeit aus. Der Staat ordiniert die Unfruchtbarmachung, obwohl sie umfassende psychologische und sozial-pädagogische Hilfe benötigt. Dazu war die Gesellschaft nicht willig. S i e  hat sich nicht bewährt!

 

Der Euthanasie-Fall Selma Albrecht
(Nach Schneider 2005, siehe auch Felix Kurz und Steffen Winter 2004)

Niemand kennt das Grab von Selma Albrecht aus Naumburg (Saale). Man weiß nur, dass sie in der Thüringischen Landesheilanstalt Stadtroda starb. Am 12. März 1941 kam sie hierher als Patientin auf Station. Sie leidet unter einer Lese- und Rechtschreibschwäche. Als Magd arbeitet sie auf einem Bauernhof. Dabei stürzt sie in eine Bodenluke, ist tagelang bewusstlos. Danach Arbeitsunfähigkeit, später Heirat, Schwangerschaft, Syphilisinfektion. Die Nervenklinik Jena diagnostiziert eine Geistesstörung, ausgelöst durch die Geschlechtskrankheit. Aber die Stationsärztin Rosemarie Albrecht in Stadtroda denkt eher an Schizophrenie. Eine schlimme Diagnose. Auf Geheiß Hitlers werden diese Kranken in ausgesuchten Anstalten vergast und vergiftet oder man lässt sie verhungern. Das Gesundheitsamt Naumburg bittet die Klinik um Prüfung der Diagnose "Schizophrenie". Die 25jährige Stationsärztin bestätigt die Diagnose. Der Patientin droht die Zwangssterilisierung. (Schneider 2005)

"Sie 'macht einen sehr läppischen, schwachsinnigen Eindruck', notiert die Assistenzärztin. Die Frau fällt auf die Knie, faltet die Hände und redet wirres Zeug: In der Schule bin ich einmal sitzengeblieben. Der Lehrer hat mich immer geschlagen. Ich bin Syphilis gewesen, das war Gehirnerschütterung. Die Patientin spuckt auf den Boden. Speichel, sagt sie, sei ihr Sorgenwasser". (Ebenda)

Der Klinikdirektor, Professor Kloos, kündigt dem Ehemann am 10. April 1941 den Tod seiner Frau an. Ihr Befinden verschlechtert sich, schreibt er. Die Patientin sei "unbeschreiblich laut" und "eigentlich nicht mehr tragbar", protokolliert Assistenzärztin Albrecht. Die Naumburgerin wird mit Schlaf-, Beruhigungs-, Herz- und Narkosemitteln ruhig gestellt. Die Dosis ist teilweise um das Dreifache erhöht. (Vgl. ebenda) Darüber führt ihre Ärztin sorgfältig Protokoll. Sie punktiert den Rückenmarkskanal. Die Patientin fiebert. Obwohl sie geisteskrank ist, scheint sie zu begreifen, was mit ihr geschieht - notiert die Stationsärztin. Am 19. April 1941 besucht ihr Ehemann die Patientin. Sie nimmt nichts von ihm. Gift, stöhnt sie. Am nächsten Morgen ist die Patientin tot. In den Krankenunterlagen steht: "Versagen von Herz und Kreislauf".

Selma Albrecht war 34 Jahre alt als sie starb. Sie hinterließ einen siebenjährigen Sohn und den Ehemann. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera untersuchten nach 1990 ein Psychiater, ein Internist und ein Pharmakologe den Fall. Sie sind sich einig: die Patientin ist mit großer Wahrscheinlichkeit vergiftet worden. (Vgl. ebenda) Sie stützen sich auf folgende Fakten: Die Pflichtassistentin Rosemarie Albrecht nahm ihre Arbeit in der Thüringischen Landesheilanstalt Stadtroda am 1. Mai 1940 auf. Bis zum Wechsel an die HNO-Klinik Jena im Mai 1942 sterben hier 159 Patienten (Vgl. Schneider). Dabei gilt die Medizinerin als außerordentlich fleißig und sorgt für eine straffe Ordnung auf Station. 1948 habilitiert sie. 1953 erhält sie den Titel "Verdienter Arzt des Volkes". Sie wird Professorin an der Medizinischen Akademie Erfurt. 1957 kehrt sie an die Universitätsklinik Jena zurück. 1965 stoßen MfS-Mitarbeiter auf belastende Krankenunterlagen. Wahrscheinlich werden die Ermittlungen aus politischen Gründen unterbunden. 1975 tritt die Professorin als eine international angesehene Ärztin auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohren Heilkunde in den Ruhestand.

Nach 1990 kommt der Fall an die Öffentlichkeit. Rosemarie Albrecht bestreitet die Tat. Raimund Sauter von der Staatsanwaltschaft Gera sieht dies anders. Die Ärztin war für Selma Albrecht nachweislich verantwortlich. Aber "200 Betten lassen sich von einem Pflichtassistenten nicht in einem regulären Stationsbetrieb versorgen. Und so hatte man sich in Stadtroda eine famose Teilung der Station ausgedacht. Die als therapiefähig angesehenen Patientinnen wurden in einer Art Behandlungseinheit therapiert, das waren etwa zehn Prozent der Patientinnen, und die übrigen 90 Prozent wurden auf der restlichen Station verwahrt. Albrecht arbeitete in der Therapieabteilung und hatte mit der Verwahrabteilung wenig zu tun, sagt sie. Das besorgten die Schwestern. Station mit einer Art "eisernen Vorhang".

"Glaubt man nun Rosemarie Albrecht, dann hat sie nicht so recht gewusst, was hinter dieser Art eisernem Vorhang vor sich ging. Von Euthanasie sei nie die Rede gewesen, selbstverständlich nicht." (Jachertz 2003) - Das Landgericht Gera lehnt mit Beschluss vom 9. Februar 2005 die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Frau Professor Rosemarie Albrecht ab.

 

Politik

Friedrich von Bodelschwingh (!) sprach sich am 19. November 1962 im Wiedergutmachungsausschuss des Bundesfinanzministeriums gegen eine Entschädigung NS-Zwangssterilisierter aus ….

2006 schreibt die ehemalige Naumburgerin Dorothea Buck an Bundespräsident Horst Köhler:

"Neun theologische Leiter evangelischer kirchlicher Anstalten der Inneren Mission (heute Diakonie) - unter ihnen der namhafte Pastor Fritz v. Bodelschwingh in Bethel - und sieben ihrer leitenden Ärzte hatten bereits im Mai 1931 auf einer "Fachkonferenz für Eugenik" in Trysa ein Sterilisierungs-Gesetz und die Verabschiedung des Bewahrungsgesetzes zur Asylierung behinderter Menschen gefordert. In den Anstalten der Inneren Mission war das Gesetz mit besonderer Härte durchgesetzt worden."

In Fachkreisen und beim politisch interessierten Bürger fand die 1977 bei Max Niemeyer in Halle (Saale) erschienene Schrift

"Euthanasie" und Sterilisierung im "Dritten Reich". Die Konfrontation der evangelischen und katholischen Kirche mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und die "Euthanasie"-Aktion

grosse Aufmerksamkeit.

Mit Bundespräsident Richard von Weizsäcker gedachte am 8. Mai 1985 zum ersten Mal ein Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland der Opfer von Zwangssterilisation und Euthanasie im NS-System, die jedoch bis heute nicht uneingeschränkt als NS-Opfer anerkannt sind.

Selbst nach über 65 Jahren ist das Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 auch durch die Strafrechtnovelle von 1974 nicht abgeschafft, sondern nur außer Kraft gesetzt.

Am 13. Dezember 2006 beschliesst der Deutsche Bundestag, Drucksache 16/3811, die

Ächtung des Gesetzes zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
.

Darin heisst es: "Die Gültigkeit des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 (....) endete mit dem Inkraft- treten des Grundgesetzes, soweit es dem Grundgesetz widersprach (Artikel 123 Abs. 1 GG). Die wenigen danach noch gültigen Vorschriften über Maßnahmen mit Einwilligung des Betroffenen wurden durch Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 1974 (....) aufgehoben. Das Gesetz ist damit definitiv in keiner Weise mehr existent. Die Besorgnis mancher Opferverbände, das Gesetz könne wieder in Kraft gesetzt werden, ist unbegründet.

Der Deutsche Bundestag hat in seinen Entschließungen vom 5. Mai 1988 (Bundestagsdrucksache 11/1714) und 29. Juni 1994 (Bundestagsdrucksache 12/7989) festgestellt, dass die auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ durchgeführten Zwangssterilisationen nationalsozialistisches Unrecht waren. Der Deutsche Bundestag ächtete in diesen Entschließungen diese Maßnahmen als Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom „lebensunwerten Leben“. Der Rechtsausschuss stellte zuvor in der Begründung seiner Beschlussempfehlung vom 26. Januar 1988 (11/1714) fest, dass „das Gesetz in seiner Ausgestaltung und Anwendung nationalsozialistisches Unrecht ist“. In der 13. Wahlperiode wurden mit dem Gesetz vom 25. August 1998 (....) sämtliche Beschlüsse der „Erbgesundheitsgerichte“, welche eine Unfruchtbarmachung anordneten, aufgehoben.

 

 

Ächtung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3811. 16. Wahlperiode 13. Dezember 2006
Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Norbert Geis, Ute Granold, Michael Grosse-Brömer, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Hartmut Koschyk, Dr. Günter Krings, Friedrich Merz, Daniela Raab, Dr. Norbert Röttgen, Andreas Schmidt (Mühlheim), Andrea Astrid Voßhoff, Marco Wanderwitz, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Joachim Stünker, Dr. Carl-Christian Dressel, Klaus Uwe Benneter, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Peter Danckert, Kerstin Griese, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Lothar Mark, Dr. Matthias Miersch, Marianne Schieder, Ulla Schmidt (Aachen), Olaf Scholz, Wolfgang Spanier, Christoph Strässer, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Aufgaben, welche dem Seelsorger aus dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 erwachsen. In: Kirchliches Amtsblatt der Kirchenprovinz Sachsen Nummer 16, Magdeburg, den 16. Juli 1934, Seite 144-146

Amtsgericht Naumburg / Saale. Register für Erbgesundheitssachen Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg C 136 Naumburg N0. 7 (1934 fortlaufend bis 1944)

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Bastian, Till: Von der Eugenik zur Euthanasie. Ein verdrängtes Kapitel aus der Geschichte der Deutschen Psychiatrie. Verlagsgemeinschaft Erl, Bad Wörishofen 1981

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[Beschluss Nichterlein] Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Naumburg (Saale) vom 26. April 1936 zu Götz Nichterlein. In: Erbgesundheitsgericht in Naumburg / Saale. Akten betreffend die Erbgesundheitssache des Landwirts Götz Nichterlein, Naumburg, geboren 27. Juli 1916, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 136 / Naumburg, Nr. 157

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Der Reformator von Zwickau. "Vorwärts. Berliner Volksblatt. Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands". Beilage. Berlin, den 18. Februar 1925, Seite 2 (Siehe auch: Lex Zwickau. "Vorwärts. Berliner Volksblatt. Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands". Beilage. Berlin, den 14. Februar 1929)

[Dietze] Beschwerde des Rechtsanwalts an das Erbgesundheitsgericht beim Oberlandesgericht vom 12. Mai 1936. Akten betreffend die Erbgesundheitssache des Landwirts Götz Nichterlein, Naumburg, geboren 27. Juli 1916, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 136 / Naumburg, Nr. 157

Brandt, Ernst-Michael: Rudolf Jordan und Albrecht Eggeling - Gauleiter der NSDAP. Die Blutspur der Schreibtischtäter. Eine Sendung des Mitteldeutschen Rundfunks vom 24. Oktober 2004. Mitteldeutscher Rundfunk

Buck-Zerchin, Dorothea: Eröffnungsrede zur Einweihung des Mahnmals für die in Bethel von 1934 bis 1945 zwangssterilisierten Menschen, 18. Juni 2000

Buck-Zerchin, Dorothea: Lasst euch nicht entmutigen. Texte 1968 - 2001. Norderstedt, Anne Fischer Verlag, 2002

Buck-Zerchin, Dorothea S., Bundesverband Psychiatrie Erfahrener e. V. an Herrn Bundespräsident Doktor Köhler, Berlin, Brief vom 9. Oktober 2006

Buck-Zerchin, Dorothea Sophie: 70 Jahre Zwang in deutschen Psychiatrien - erlebt und miterlebt, Neumünster, Paranus Verlag der Brück 2006

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[EGG] Erbgesundheitsgericht, Das. Der Vorsitzende. Naumburg / Saale, den 11. Mai 1937. An den Herrn Landgerichtspräsidenten. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 127, Nr. 1157

[EGG] Erbgesundheitsgericht, Das. Der Vorsitzende. Naumburg / Saale, den 27. Mai 1939. An den Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten in Naumburg / Saale. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 127, Nr. 1157

[EGG] Erbgesundheitsgericht, Das. Der Vorsitzende. Naumburg / Saale, den 23. Februar 1940. An den Herrn Landgerichtspräsidenten in Naumburg / Saale. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 127, Nr. 1157

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[OLG] Oberlandesgerichtspräsident, Der, Naumburg an der Saale, den 29. März 1938. An den Herren Regierungspräsidenten. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Rep. C 127, Nr. 1158

Obergerichtsrat, Der, des Stadtgerichts [Naumburg]. Naumburg / Saale, den 28. Januar 1946. An den Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten in Naumburg / Saale durch den Herrn Präsidenten des Bezirksgerichts in Merseburg. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 127, Nr. 1157

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Stein, Liselotte, Erbgesundheitsgericht in Naumburg/Saale, Akten betreffend die Erbgesundheitssache Landwirt Liselotte Stein, geboren 9. März 1916. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, C 136, Nr. 189

[Schwochow] Gutachten der Psychiatrischen Nervenklinik. Direktor: Professor Doktor Berger. Ärztliches Gutachten [zu Götz Nichterlein] von Assistenzarzt Dr. Paul Schwochow. Jena, den 21. November 1936. Akten betreffend die Erbgesundheitssache des Landwirts Götz Nichterlein, Naumburg, geboren 27. Juli 1916, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, Rep. C 136 / Naumburg, Nr. 157

Thom, Achim, Horst Spaar (Herausgeber): Medizin im Faschismus. Protokoll. Berlin 1983

Thom, Achim, Susanne Hahn: Euthanasie im Dritten Reich - nur ein Problem der Psychiatrie? Zur Entwicklung der Sterbehilfe-Debatte in den Jahren von 1933 - 1941 in Deutschland. Zeitschrift gesamte Innere Medizin, 41 (1986) 2, Seite 44 bis 48

Walchshofer, Dr. med.: Akte. Stadtarchiv Naumburg, Archivsignatur P/897

Was kostet die Unfruchtbarmachung? "Naumburger Tageblatt." Naumburg, den 3. Januar 1934

 


Autor:
Detlef Belau


Geschrieben: April 2005.
Aktualisiert: 10. Juli 2012

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