zurück
Kirche St. Wenzel und
Rathaus Naumburg
(um 1930)
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Führer Adolf Hitler treu und gehorsam sein


Stellenplan
der Stadtverwaltung Naumburg
14. März 1935

Leitende Beamte   5
Hauptabteilung
und Standesamt   22
Wohlfahrtsverwaltung   27
Versicherungsamt   1
Steuerwaltung   7
Schul- und Betriebs-
verwaltung   4
Bauverwaltung   13
Grundstücksverwaltung   8
Buchhalterei   5
Stadthauptkasse   3
Stadtsteuerkasse   10
Polizeiverwaltung   50

Gesamt   155

Quelle: Stadtarchiv Naumburg

Nach dem Ende der Befreiungskriege 1807/13 gehört Naumburg zum Land Preußen und pflegt das Image als Beamtenstadt (12). Mit den sozialökonomischen Fakten ist dies nicht unbedingt vereinbar. In der Stadtverwaltung sind 1935 vierundneunzig Beamte tätig, weitere sind beim Gericht, der Bahn, Post, den Schulen und anderen Ämtern beschäftigt. Insgesamt sind es etwa 1 200. Lediglich jeder siebente Berufstätige ist laut Volkszählung von 1933 dieser Gruppe zuzuordnen. Trotzdem geriert sich Naumburg gern als Beamtenstadt. Offenbar erhofft oder verbindet sie damit ein höheres gesellschaftliches Ansehen. Als Bürger mit regelmäßigem Einkommen bewähren sich die Beamten für die Geschäftswelt als zuverlässige Konsumenten und vertrauenswürdige Kreditnehmer. Dazu sind ihnen meist gute Manieren und eine brave politische Gesinnung eigen.

In der Stadtgesellschaft begegnet uns der Beamte als ein rätselhaftes Wesen. Willig lässt er sich beherrschen und traktiert andere mit Vorschriften, und seien sie noch unsinnig. Zur Rede gestellt, bringt er stets dieselbe Entschuldigung vor: `Ich war an dienstliche Anweisungen des Vorgesetzen gebunden.` Freilich verpflichtet ihn beispielsweise der Paragraf 17 des Reichsbeamtengesetzes vom 17. Mai 1907 zum gesetzesmäßigen Handeln. Unbenommen dessen scheint ihm aber eine Neigung zur Subordination angeboren, was Emil Kraatz (1848-1921) eindrucksvoll ausmalt:

"Naja, Sie haben ja Recht, aber sehen Sie mal, man muss heutzutage sehr vorsichtig sein, man weiß nie, wie man höheren Ortes über die Sache denkt usw. …"

"Der junge moderne Beamte," der das erlebt hat, erinnert sich der langjährige Erste Bürgermeister der Stadt Naumburg, "passt sich dagegen vielfach schon den Wünschen seiner Vorgesetzten, gleichviel welche Sprünge ihn zugemutet werden, an, er sieht immer erst nach oben und sucht den Forderungen seines Vorgesetzten wohl gar zuvorzukommen, von dem altpreußischen, in sich gefestigten, gewissenhaften und unbedingt zuverlässigen Beamtentum aber bleibt wenig übrig …" (Kraatz 1914, 279)

Als die gehobene Bürgerschaft in den Revolutionstagen 1918 in der Reichskrone zu einer Versammlung unter Leitung von Justizrat Wallach zusammentrat, brach eine kritische Sicht zum Beamtentum auf. "Die Angelegenheiten des Volks waren in der Hand des preussisch-deutschen Verwaltungsbeamten gegeben," analysiert Rechtsanwalt Paul Herrmann, "und von oben her wurde die an äusserlich bestimmten Formen angepassten Denkweise dieser regierenden Kaste viel zu sehr gefördert."


Zivilcourage und Gehorsamkeit

Noch nie fand die Kategorie Zivilcourage in einem Beamtengesetz eingang. Eine Ewigkeit ist es her, als Friedrich Wilhelm III. am 4. Juli 1807 seinen Minister Stein als widerspenstigen, hartnäckigen, trotzigen und ungehorsamen Staatsdiener entließ. Naumburg könnte an Persönlichkeiten mit ähnlichem Charisma erinnern, zum Beispiel an August Reinstein (1814-1860), Pfortaschüler, Oberlandesgerichtsassessor von 1845 bis 1849. Mit Eduard Rudolf Parrisius (1818-1905) und anderen aus dem Politischen Club (Naumburg) stritt er gegen den Constitutionellen Club (Anhänger der Monarchie). Oberlandesgerichtsbote Klingenstein wird für drei Tage in Haft genommen, weil er eine Schrift über die Hungerpest und Pflichtvergessenheit der Beamten in die Dienststelle mitgebracht hatte. In einem Akt der Volksjustiz holt ihn eine Deputation am 8. April 1848 aus dem Gefängnis. Parrisius, Assessor am Oberlandesgericht, hält eine anerkennende Rede für die Toten des 18. März 1848. Er wird Mitglied der Preußischen Nationalversammlung. Reinstein vertritt die Naumburger in der Frankfurter Nationalversammlung und stimmt gegen die Wahl von Friedrich Wilhem IV. zum Kaiser der Deutschen. In Dankbarkeit verurteilen ihn diese 1851 zum Tode, darf man, wenn man die historische Pointe liebt, etwas vereinfachend sagen. Naumburg will sich d i e s e r   Beamten nicht erinnern. Nicht 1870/71! Nicht 1918. Nicht 1933. Historische Amnesien kommen Kassandra-Rufen gleich. Doch keiner deutet ihre Zeichen. Viele können diese überhaupt nicht mehr wahrnehmen. So gelangt 1936 die Hitler-Büste in das Oberlandesgericht und nicht die von August Reinstein.

 

Amtseid und Gewissen

"Die Beamten sind Kiel, Spanten und bewegende Kraft des Staatsschiffes; wenn sie ihren Dienst versagen, muß die Staatsmaschine, von der sie selbst ein unentbehrlicher Teil sind, schließlich zusammenbrechen", erklärt Arthur Graf von Posadowsky-Wehner (1845-1932). Aber sie versagen nicht ihre Dienste, den ihre soziale Existenz hängt direkt vom Staat ab. So dienen sie treu unter dem Kaiser, der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. Sie passen sich den jeweiligen Herrschaftsverhältnissen an. Im Frühjahr `33 unterstützen viele parteilose Staatsdiener aktiv die örtlichen NSDAP Führer. Ihre Namen aus der Stadtverwaltung, Post, Bahn sowie den Gerichten und Schulen lassen sich unschwer nennen.

 

Gesetz
über die Vereidigung der Beamten und Soldaten der Wehrmacht
vom 20. August 1934, § 2:

"Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

 

Der zu leistende Amtseid dient der Einbindung in das politische System. Er verpflichtet zur Treue gegenüber dem Dienstherren. Zugleich entlastet er den Einzelnen von der Prüfung der normativen Grundlagen seines dienstlichen Handelns. Welche inneren Konflikte und Schwierigkeiten er hierbei durchleben kann, erfahren wir aus der Biographie von Ernst Heinrich Bethge.

Zweifellos war es unter den politischen Verhältnissen des Nationalsozialismus schwierig, ein tüchtiger Beamter und zugleich anständiger Bürger zu sein. Oswald Schaffernicht lebt es. Der langjährige Finanzdezernent der Stadtverwaltung Naumburg repräsentiert eine Gruppe von Staatsdienern und Bürgern, dessen Lebensleistung nicht vergessen werden darf und gewürdigt werden muss.

Wahrhaftig, es passen sich die meisten Beamten ohne Gewissenskonflikte den Herrschaftsverhältnissen an. "Schon vor dem September 1930 waren die Beamten in der NSDAP-Mitgliedschaft klar überrepräsentiert …". (Mommsen 164) Von der bewegenden Kraft des Staatsschiffes (Posadowsky) gehören, wie Oberbürgermeister Oskar Schaffernicht am 14. März 1946 den Präsidenten der Provinz Sachsen mitteilt, in der Stadtverwaltung Naumburg im September 1939

91,6 Prozent (105 Personen) der NSDAP

an. Viele Exponenten der nationalsozialistischen Bewegung verdienen ihr täglich Geld als Stadt- und Staatsbedienstete.

 

Zur wirtschaftlichen Lage der Beamten

Nach dem Ersten Weltkrieg kommen im öffentlichen Dienst erstmals verstärkt Arbeiter zum Einsatz. Für die Angestellten der Reichsverwaltungen, Reichsbahn, Reichspost und Reichsbank wird am 2. Mai 1924 der Reichsangestellten-Tarifvertrag (RAT) vereinbart.

Laut dem Bericht des Generalagenten von 1929 wurden in staatlichen Bereichen und der Reichsverwaltung von 1 594 000 dort tätigen Beamten, Angestellten und Arbeitern vom 1. Oktober 1923 bis 1. April 1924 372 000 entlassen.

Die personelle Ausgestaltung des Staatsdienstes nimmt im politischen Kampf der Republikaner mit den rechten und nationalsozialistischen Kräften einen beachtlichen Raum ein. Auf einer Versammlung der Ortsgruppe Naumburg der Deutschnationalen Volkspartei am 12. Dezember 1923 im bis zum letzten Platz gefüllten Ratskeller, wirft der Stahlhelmführer Oberstleutnant a. D. Theodor Duesterberg aus Halle der Regierung vor:

"Aber man baut den Beamtenapparat ab, um noch mehr Erwerbslose zu haben, und gibt den übrigen Beamtengehälter, mit denen sie verhungern können."

Tatsächlich erfolgt von Oktober 1923 bis April 1924 ein Freisetzung von 1 600 000 Beamten, Angestellten und Arbeitern aus dem öffentlichen Dienstbereich. Das zieht eine ungeheure Verunsicherung des gesamten Standes nach sich. Denn zu allen Zeiten zirkulieren im Kopf des Beamten Kategorien, wie Einstufung, Dienstalter, Laufbahn, Beförderung und Pension. Wehe dem, es steht eine Kürzung der Bezüge an! So verspricht die Weimarer Verfassung im Artikel 129:

"Die wohl erworbenen Rechte
der Beamten sind unverletzlich".

Ungeachtet dessen dekretieren die Notverordnungen der Brüning-Ära Ende 1930 Gehaltskürzungen bis sechs Prozent.

"Angesichts des Primats der Reparationsfrage kam es Brüning in erster Linie darauf an, die Beamtengehälter zu reduzieren, da sie von den Reparationsgläubigern als Beweis für die deutsche Zahlungsfähigkeit angeführt wurden." (Mommsen 150) 1931 kommen nochmals mehrere Prozentpunkte hinzu, die man erst von 1939 bis 1941 schrittweise zurücknimmt.

 

Goldgehälter  der Beamten
1. Dezember 1923
in Reichsmark

ohne Orts-, Frauan und Familienzuschlag

Schrankenwärter 600 -  810

Postbote 666 - 888

Schaffner 726 - 972

Lokomotivführer 834 - 1 110

Zugführer 978 - 1320

Sekretär 1 152 - 1 536

Inspektor 1 620

Obersekretär 1 380 -1 860

Regierungsrat  2 250 - 3 000

Oberregierungsrat 3 660 - 4 080

Ministerialrat  3 750 - 4 950

Reichsgerichtsrat 5 380

Reichskanzler 15 000

Nach Naumburger Tageblatt,
Naumburg, den 8. Dezember 1923

 

1931 kürzt die Regierung das Jahresgehalt von Studiendirektor Bruno Kaiser am Domgymnasium um 1101,36 Reichsmark. Vorher betrug es 10 392 Reichsmark. Oberschullehrer Scheibe muss bei einem Jahresgehalt von 6 316 Reichsmark einen Krisenabschlag in Höhe von 684,34 Reichsmark hinnehmen. Um 966,60 Reichsmark reduziert man das Jahresgehalt (9 192 Reichsmark) von Studienrat Dr. Hedicke. Auf Grundlage der Einbehaltungsverordnung zur Sicherung des Haushalts vom 8. Juni 1932 verringert sich der Staatszuschuss für das Domgymnasium Naumburg vom 1. Juni 1932 bis 31. März 1933 abermals um insgesamt 2 968,56 Reichsmark. Wieder trifft es Studiendirektor Kaiser mit einem Minus von 389,70 und Oberschullehrer Scheibe mit 102,96 sowie Studienrat Dr. Hedicke mit 344,70 Reichsmark. Wenngleich es gewiss nicht die wirtschaftliche Existenz ihrer Familien bedroht, hebt es nicht die Stimmung der Betroffenen an. Gleiches lässt sich von den höheren Beamten der Stadt, wie Dr. Becker, Krankenhausdirektor, von Frankenberg, Direktor der Betriebswerke, oder Dr. Lifka, Schlachthofdirektor, berichten. Ebenso konnten besoldete Wahlbeamte, wie Karl Roloff oder Stadtrat Keiner, leichter Verzicht üben als der kleine Beamte. Und sie hat wohl Graf Arthur von Posadowsky (Naumburg) im Blick, wenn er 1932 (vgl. 1932, 90f.) erklärt:

"Die wirtschaftliche Lage der Beamten hat sich nicht verbessert, sondern in sehr bedenklichem Maße verschlechtert; der Index der Lebenshaltung ist seit dem Kriege um mehr als 50 Prozent gestiegen. Durch die letzte Gesetzesverbesserung ist dieser Unterschied nicht ausgeglichen, dagegen hat man die Beamten zu dem Reichsnotopfer herangezogen und demnächst ihr erhöhtes Gehalt wiederum gekürzt. Jetzt ist den Beamten durch die letzte Notverordnung eine neue Kürzung ihres Gehalts auferlegt, welche bis zu 8 Prozent gestaffelt ist und daneben eine Krisensteuer, welche mit der veranlagten Einkommensteuer erhoben wird - und solche Besteuerung verfügt dieselbe Regierung, die erst kürzlich ausdrücklich erklärte, dass eine weitere Erhöhung der Steuern untragbar und ausgeschlossen sei, und gleichzeitig eine Senkung der Steuern in Aussicht stellte."

Oberlandesgerichtspräsident Paul Sattelmacher beklagt 1938 die schlechte Besoldungslage seiner Richter. Viele können den Lebensstandard aus der Kaiserzeit nicht halten (vgl. Möhring 176).

Ob die Gehaltskürzungen einen weiteren Schub in der Politisierung der Beamten bewirkten, ist schwer einzuschätzen. Doch das sie den Rechten erstrebenswert scheint, daran gibt es keinen Zweifel.

 

 

Politisierung

Mit der Verordnung vom 14. Mai 1924 weist der Reichswehrminister an, dass eine Betätigung im Stahlhelm, Jungdeutschen Orden, Wehrwolf und in den Vereinigten Vaterländischen Verbänden als politische Vereine im Sinne des Wehrgesetzes § 36 anzusehen ist. Aus diesem Anlass weist der Preußische Minister des Inneren die Beamtenschaft darauf hin, dass ihre staatsbürgerlichen Rechte in dem Treueverhältnis zum Staat begründeten Pflichten ihre Grenzen haben. Der oberste Dienstherr hofft offensichtlich, dass die ihm unterstellte Beamtenschaft politische Zurückhaltung zeigt. Wie viele Staatsdiener sich in Naumburger daran halten bleibt ungewiss. Sicher ist aber, dass sie bei der Konstituierung der NSDAP und Machtergreifung in der Gemeindevertretung eine entscheidende Rolle spielten.

Die zumindest offiziell erwünschte Zurückhaltung, soll dann aber wieder den Beamten ausgetrieben werden. Sie sollen endlich Bekennermut zeigen, fordert Oberstleutnant a. D. Duesterberg auf der Versammlung des Stahlhelms am 17. April 1931 im Ratskeller. Es entbrennt der Kampf um die Beamten und Stellen. Eine Tendenz, die nach der Wahl von Hindenburg zum Reichspräsidenten 1925 klar hervortritt. "Wollen wir also die neue Zeit wirklich mit unseren Ideen beeinflussen", so Kurt Frankenberger vom Wehrwolf 1931, "so müssen wir schon den Staat mit unseren eigenen Kräften besetzen." (11) Das Ministerium des Inneren stemmt sich mit dem Reichserlass vom 5. August 1932 gegen diese Tendenz und bestimmt:

"Während des letzten Reichstagswahlkampfes haben sich in einer Reihe von Fällen Beamte an der Wahlagitation der verschiedenen politischen Parteien …. führend beteiligt. Der Beamte, der sich parteipolitisch betätigt, darf hierbei nie vergessen, daß der Beamte nach der Reichsverfassung in seinem Beruf Diener der Gesamtheit, nicht einer politischen Partei, ist. …. Die Erhaltung des Glaubens [!] an der unparteiischen und gerechten Staatsverwaltung ist ein wichtiges Element des Vertrauens des Volkes." (RE 5.8.1932)

Mäßigung und Zurückhaltung ist angezeigt, um sich als Diener des Volksganzen darzustellen. Ansonsten gerät man schnell in Widerspruch zu Artikel 130 der Weimarer Verfassung, der besagt:

"Die Beamten sind Diener der Gesamtheit,
nicht einer Partei."

Auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Juni 1930 dürfen Beamte an Veranstaltungen der NSDAP und KPD nicht teilnehmen.

 

NSDAP-Mitglieder in der Stadtverwaltung Naumburg

Stand: September 1939

von 114 Beamten sind 105 Mitglieder der NSDP = 91,6 %

von 118 Angestellte sind 101 Mitglieder der NSDP = 85,6 %

Quelle: Schaffernicht 14. März 1946

Im übrigen ist die Argumentation vom 5. August 1932 löchrig wie ein Schweizer Käse. Mit der Formulierung von der Erhaltung des Glaubens trägt sie gar obszöne Züge. Pflichtgemäßgibt Bürgermeister Karl Roloff diese Anordnung umgehend allen Stadtbediensteten zur Kenntnis.

Schon ein Jahr später erfolgt die Einhundertachtziggradwende: Statt Wahrung eines natürlichen Abstands zur Politik, nun die rigorose Politisierung des Beamten. Unter demselben Bürgermeister, aber nun mit einem NSDAP-Oberbürgermeister. Nicht die Distanz zur Partei, sondern die Mitarbeit darin, macht der Neue zur Pflicht der Beamten und übt dabei einen ungeheuren Druck aus.

Nach dem Zusammenbruch schreibt Oberbürgermeister Oswald Schaffernicht am 14. März 1946 an den Präsidenten der Provinz Sachsen:

"Bei der Beurteilung der gesamten hiesigen Personalverhältnisse kommt im Vergleich mit anderen Städten erschwerend hinzu, daß fast sämtliche Beamte und männliche Angestellte nach 1933 infolge des außerordentlich starken Druckes des damaligen Oberbürgermeisters Uebelhoer, der gleichzeitig Kreisleiter war, der NSDAP. beitreten mußten." (Schaffernicht 14. März 1946)

Damit wirbt er um Verständnis für die schwierige Lage. Aber zu beachten ist dabei, dass die Aufnahmeverfahren für die NSDAP - zumindestens in Naumburg - mit einer ernsthaften Prüfung der politischen Einstellung und Aktivitäten verbunden waren, was sich besonders in den abgelehnten Anträgen widerspiegelt. (Siehe auch Öffentliche Mitteilung zur Aufnahme in die NSDAP von 1937.)

 

Neue Beamtenstellen
für verdiente Kämpfer der NSDAP
(Uebelhoer)

Schützenhaus,
dann Haus der Deutschen Jugend (1937)

Zur Geschichte des Schützenhauses siehe:
Eberhard Kaufmann: Für Sozialdemokraten
Tabu. Burgenland-Journal.
Naumburg den 30. Januar 2010, Seite 6

 

Die Naumburger Kreisgruppe des Reichsbundes der Deutschen Beamten zählt 1934 etwa 1 177 Mitglieder. Sie erhalten Samstagsabend, den 6. Mai 1933, im Schützenhaus ihre Order. Max Richter (Naumburg, Pfortastraße 39) eröffnet die Versammlung der NS-Beamtenabteilung des Kreises Naumburg. Dann erläutert Reichstagsabgeordneter Fritz Triebel den Zuhörern die Beamtenpolitik der Regierung: Jetzt, nach dem Ende der Systemzeit, sollen vorrangig Versorgungsanwärter und Kriegsgeschädigte im öffentlichen Dienst eingestellt werden. Und die im Dawesfrondienst eingesetzten Beamten der Deutschen Reichsbahn will man zurückführen. Die Reichsregierung, so heißt es an diesem Maiabend, arbeitet an einer Neuregelung der "ganz unzulänglichen Beamtenbesoldung", besonders der unteren Besoldungsgruppen zur Sicherung eines ausreichenden Existenzminimums.

Wir wollen die Wahrung der "Freiheit der politischen Gesinnung", sagt der Hauptredner des Abends. Doch es sind bereits Maßnahmen zur Ausschaltung ganzer Berufsgruppen nach rassischen und politischen Kriterien getroffen. Hier begegnet uns ein typisches Phänomen nationalsozialistischer Herrschaft: Ihre Leitsätze genügen nicht den Gesetzen der formalen Logik, was eigentlich immer ernsthafte Zweifel am Wahrheitswert der entsprechenden Aussagen wecken muss. War es der eigene Aufstieg oder die in Aussicht gestellte geringfügige Erhöhung der unteren Beamtenbezüge, die viele über die Widersinnigkeiten abstumpfen ließ?

Lautstark fordert die NSDAP vor der Machtübernahme eine Zerschlagung des maroden Weimarer Beamtenstaates, die Entlassung der Juden und Revolutionsbeamten sowie die Beseitigung des sozialdemokratischen Beamtenfilzes. Der SPD liegt nicht an Beachtung der republikanischen Verfassungsgrundsätze, sondern lediglich an der Fortsetzung der ungeheuren Bonzenwirtschaft, rief Heinrich Bachmann (NSDAP, Halle) in die Erwerbslosen-Versammlung der NSDAP am 27. Juli 1932 im Ratskeller.

 

Paul Schulz (1898-1963), seit 1930 Mitglied der NSDAP, organisiert als Führer der Schwarzen Reichswehr in den 20er Jahren Attentate gegen Politiker der Weimarer Republik.

 

Oberleutnant a.D. Paul Schulz, Feme-Schulz genannt, doziert in der Versammlung der Naumburger NSDAP-Ortsgruppe am 22. April 1932, eine "der ersten Maßnahmen einer nationalsozialistischen Regierung muß dann die Säuberung des Beamtentums von allen überflüssigen Parteibuchbeamten sein."

Nach dem 5. März legen sie los. Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums erfolgt ihre Ausrichtung auf das NS-System. Die politisch Missliebigen werden entlassen oder in den Ruhestand gedrängt. ".... indessen war in Naumburg a/S zur Säuberung der Beamtenschaft nicht viel zu unternehmen. Das Gesetz .... vom 7. April 1933 fand an den Naumburger Schulen geordnete Personalverhältnisse vor." (Verwaltungsbericht 1933)  "…. das deutsche Volk verlangt von der Beamtenschaft," verkündet Fritz Triebel, "dass sie den Nationalsozialismus vorlebt."

 


Gemäss der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 11. April 1933 (RGBl. I. Seite 195), Ziffer 2 und den Richtlinien Paragraf 1a Absatz 3 des Reichsbeamtengesetzes vom 8. August 1933 (RGBl. I. Seite 575) Ziffer 2 werden in der Regel zum Nachweis der arischen Abstammung eines Beamten seine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde seiner Eltern verlangt.

 

 

Typisch für diese Zeit, wie unempfindsam Professor Hermann Steche (Domgymnasium) und die Mitautoren im Lehrbuch der Biologie für Oberschulen und Gymnasien von 1942 (378) ihre Schüler über Entlassungen aus politischen und rassischen Gründen unterrichten:

"Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Jahre 1933 sorgte in kurzer Zeit dafür, daß alle Beamten, die von jüdischen Eltern oder Großeltern abstammen, aus dem Staats-, Länder- oder Gemeindedienst entlassen wurden, es sei denn, daß sie schon vor 1914 ihre Dienststellung inne hatten oder Frontkämpfer waren."

Der Oberpräsident des Provinz Sachsen Abteilung für das höhere Schulwesen, und der Reichs- und Preussische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung fordern am 1. April 1935 gemäß Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums vom 11. April 1933 und der Richtlinien zu Paragraf 1a Absatz 3 des Reichsbeamtengesetzes den Nachweis der arischen Abstammung des Beamten. (Vgl. Ariernachweis)

Symbolik des Winterhilfswerk (etwa 1941)

Am 2. Januar 1936 müssen die Gemeindebeamten auf Anweisung von Oberbürgermeister Uebelhoer den Nachweis über ihre arische Abstammung erbringen.

In Naumburg lassen sich nach 1933 neue Institutionen nieder, Gau-Winterhilfswerk, NSV- und Wehrmachts-Dienststellen. Damit entstehen im Bereich der Verwaltung viele neue Arbeitsstellen. Aber es dauert nicht lange, dann muss der Regierungspräsident von Merseburg feststellen, dass das Ansehen der NSV unter Vetternwirtschaft leidet (vgl. Stapo 1933b).

Die letzte Tünche der Korrektheit fällt in der Sitzung der Ratsherren im Zimmer 103 des Rathauses am 14. April 1938 ab: Oberbürgermeister Friedrich Uebelhoer fordert

"neue Beamtenstellen für
verdiente Kämpfer der NSDAP einzurichten".

 

 

 

[Ariernachweis] Der Oberpräsident des Provinz Sachsen Abteilung für das höhere Schulwesen, Abt. II Nr. I 3867 und der Reichs- und Preussische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Z II a Nr. 910, M, G I, G II, 840.1. [Betrifft:] Nachweis arischer Abstammung, 1. April 1935.Archiv der Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz

[Duesterberg] Vortrag Duesterberg. "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 15. Dezember 1923

Frankenberger, Kurt: Fertigmachen zum Einsatz. Wehrwolf Verlag, Halle a. S., 2. Auflage, Herbstmond 1931

Kraatz, Emil: Aus dem Leben eines Bürgermeisters. Erinnerungen, Erfahrungen und Betrachtungen, Verlag Fr. Wilh. Grunow Leipzig 1914

Kröner, Susanne: Die revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 in Naumburg. In: Saale-Unstrut Jahrbuch. 4. Jahrgang, 1999, Seite 81 ff.

Mommsen, Hans: Die Stellung der Beamtenschaft in Reich Ländern und Gemeinden in der Ära Brüning. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart, 21 (1973) Heft 2, Seite 149 ff.

[NSDAP] Versammlungsbericht der NSDAP. "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 23. April 1932

Möhring, Andreas: Richter im Nationalsozialismus. Personalentwicklung und Personalpolitik am Oberlandesgericht Naumburg 1933-1945. Universitätsverlag, Halle-Wittenberg, Halle 2011

Die Naumburger Kundgebung des Stahlhelms. "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 18. April 1931

[Posadowsky-Wehner, Arthur Graf] Volk und Regierung im neuen Reich. Aufsätze zur politischen Gegenwart von Dr. Arthur Graf Posadowsky-Wehner, Allgemeinem Stellvertreter des Reichskanzlers, Kaiserlicher Staatssekretär des Innern, Königl. Preuß. Staatsminister i. R. Mit Gedenkwort v. Staatssekretär Dr. A. Grieser, Berlin. Richard Schröder Verlag, Berlin 1932

[RE] Reichserlass des Ministeriums des Inneren vom 5. August 1932. Allgemeine Verfügungen des Oberbürgermeisters 1931 bis 1937, Stadtarchiv Naumburg, Signatur 8545

Schaffernicht, Oberbürgermeister Oskar, Brief an den Herrn Präsidenten der Provinz Sachsen in Halle / Saale, am 14. März 1946, Zeichen: Pers.Tgb.Nr. 943/46

Steche, Hermann Otto (Oberstudiendirektor am Domgymnasium in Naumburg / Saale) E. Stengel (Studienrat an der Oberschule in Weimar), M. Wagner (Studienrat an der Aufbauschule in Weimar): Lehrbuch der Biologie für Oberschulen und Gymnasien. 4. Band für die 6., 7. und 8. Klasse, Zweite Auflage, Verlag von Quelle & Meyer in Leipzig 1942

[Stapo 1933b] Lagebericht des Regierungspräsidenten Merseburg für Juli 1934. In: Die Lageberichte der Geheimen Staatspolizei zur Provinz Sachsen 1933 bis 1936. Herausgegeben von Hermann-J. Rupieper und Alexander Sperk, Band 2: Regierungsbezirk Merseburg, mdv, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2004, Seite 106 ff.

Triebel, Fritz: Der nationalsozialistische Berufsbeamte. Halbmonatsbeilage der Mitteldeutschen National-Zeitung, Halle, den 13. Februar 1935

Versammlungsbericht der NSDAP. "Naumburger Tageblatt", Naumburg, den 23. April 1932

Verwaltungsbericht 1933 für das Schul- und Unterrichtswesen. Stadtverwaltung Naumburg. Dokument. Archiv der Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz

Autor:
Detlef Belau

Geschrieben: April 2005.
Aktualisiert: 28. November 2010

zurück