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Der Preußische Minister des Inneren [Hermann Göhring] schreibt am 19. September 1933 zur Nachprüfung der gemäß § 1 der Notverordnung vom 28. Februar 1933 erlassenen Schutzhaftanordnung in einem Schnellbrief an die Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten und Staatspolizei (Stapo):

"Im Zuge der zu veranlassenden Maßnahmen wird insbesondere eine Überprüfung aller Schutzhaftsachen notwendig sein, wenn nicht durch vorzeitige Überlastung der Konzentrationslager und sonstigen Gefangenenanstalten mit politisch unbedeutenden Persönlichkeiten und die damit verbundene Überinanspruchnahme der zuständigen Dienststellen durch Schreibarbeit die erforderliche Bewegungsfreiheit der Polizeibehörden im entscheidenden Zeitpunkt Schaden leiden soll. Ich habe feststellen müssen, dass in zahlreichen Fällen Schutzhaft angeordnet worden ist, obwohl, weder der zugrunde liegende Tatbestand, noch die objektive Gefährlichkeit der in Haft genommenen Personen ein derartiges Einschreiten erfordert hätte."

 

Preußische Minister des Inneren. Berlin, den 19. September 1933. Nr. II G 1946/19.9.33. Schnellbrief. Nachprüfung der gemäß § 1 der Notverordnung vom 28. Februar 1933 erlassenen Schutzhaftordnung. Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Merseburg, C 48 Ie, Nr. 1187


Autor:
Detlef Belau


Geschrieben:
6. Juni 2012


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